Ihre Fragen : Kann ich Sicherheitsbeauftragte sein, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Frage
Kann ich auch Sicherheitsbeauftragte werden, wenn ich in Teilzeit arbeite und außerdem noch recht neu im Betrieb bin?
Antwort
Teilzeittätigkeit und kurze Betriebszugehörigkeit sind im Regelfall zwei Argumente gegen die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte (Sibe). Teilzeitbeschäftigte stehen seltener als Ansprechperson zur Verfügung und können auch seltener kritische Situationen beobachten. Sie sollten nur dann Sibe werden, wenn Vollzeitkräfte mit ähnlichen fachlichen Hintergründen nicht zur Verfügung stehen.
Neuen Beschäftigten fehlt zunächst das Wissen über Abläufe und Arbeitsschutzregelungen. Sie können oft noch nicht fundiert genug beraten und werden daher selten angesprochen. Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn neue Beschäftigte in einem ähnlichen Betrieb schon Sibe waren.
Gerhard Kuntzemann, BGHM, Leiter DGUV-Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte