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Kann ich Sicherheitsbeauftragte sein, wenn ich in Teilzeit arbeite?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Kann ich Sicherheitsbeauftragte sein, wenn ich in Teilzeit arbeite?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Kann ich auch Sicherheitsbeauftragte werden, wenn ich in Teilzeit arbeite und außerdem noch recht neu im Betrieb bin?

Antwort

Teilzeittätigkeit und kurze Betriebszugehörigkeit sind im Regelfall zwei Argumente gegen die Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte (Sibe). Teilzeitbeschäftigte stehen seltener als Ansprechperson zur Ver­fügung und können auch seltener kritische Situationen beobachten. Sie sollten nur dann Sibe werden, wenn Vollzeitkräfte mit ähnlichen fach­lichen Hintergründen nicht zur Verfügung stehen.

Neuen Beschäf­tigten fehlt zunächst das Wissen über Abläufe und Arbeitsschutz­regelungen. Sie können oft noch nicht fundiert genug beraten und werden ­daher selten angesprochen. Eine Ausnahme wäre denkbar, wenn neue Beschäftigte in einem ähnlichen Betrieb schon Sibe waren.

Gerhard Kuntzemann, BGHM, Leiter DGUV-Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte