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Müssen Sonnenbrillen als PSA gegen UV-Strahlung regelmäßig ausgetauscht werden?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Müssen Sonnenbrillen als PSA gegen UV-Strahlung regelmäßig ausgetauscht werden?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Viele unserer Beschäftigten sind täglicher UV-Belastung ausgesetzt. Wir stellen ihnen Sonnenbrillen zur Verfügung. Müssen diese erneuert werden oder reicht eine einmalige Aushändigung?

Antwort

Für Augen- und Gesichtsschutz als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt grundsätzlich: Vor der Benutzung müssen Beschäftigte diese durch Sichtprüfung auf einen ordnungsgemäßen Zustand überprüfen. Ist die PSA beschädigt oder die Schutzwirkung nicht mehr gegeben, darf damit nicht weiter gearbeitet werden. Dann müssen Unternehmen neues Equipment zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Sonnenbrillen zum Schutz vor Sonnenstrahlung bei der Arbeit. Haben diese beispielsweise blinde Flecken durch starkes Verkratzen im Sichtbereich oder ein gebrochenes Gestell, müssen sie vom Betrieb instand gesetzt oder ausgetauscht werden.

Dr. Jürgen Winterlik, Leiter Sachgebiet Augenschutz der DGUV