Gesundheitsschutz : 7 Mythen zur UV-Strahlung
1. Gebräunte Haut schützt vor Sonnenbrand und Hautkrebs
Das stimmt nur teilweise. Die Bräunung ist eine Abwehrreaktion in den Hautzellen auf bereits durch UV-Strahlung erfolgte Schäden. Das dunkle Farbpigment Melanin bildet eine Schutzschicht. Deren Wirkung ist jedoch gering: Sie entspricht in ungefähr einem Lichtschutzfaktor von 4.
2. Bei bewölktem Himmel ist der UV-Index niedrig
Wolken filtern zwar einen Teil der schädlichen UV-Strahlen. Dennoch kann die Strahlung hoch sein. Das gilt übrigens auch im Schatten von Bäumen. Die Bäume filtern ebenfalls nur einen Teil der Strahlung, sodass zusätzlicher Schutz durch geeignete Kleidung und Sonnenschutzmittel zu empfehlen ist.
3. Kleidung und Sonnenschutzmittel sind die erste Wahl beim Sonnenschutz
Nein, die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte werden nach dem STOP-Prinzip angewendet. Eine Substitution wäre, sich möglichst nicht solarer UV-Strahlung auszusetzen. Technische Lösungen bestehen etwa darin, Sonnenschirme und Sonnensegel aufzustellen.
Organisatorisch ist es möglich, die Arbeitszeiten eher in die frühen Morgenstunden zu verlegen, wenn die UV-Strahlung niedriger ist. Erst dann kommen die persönlichen Maßnahmen, wie etwa luftdurchlässige lange Kleidung zu tragen, Kopfbedeckungen mit Krempe sowie Sonnenschutzmittel zu verwenden.
4. Es braucht Arbeitskleidung mit speziellem UV-Schutz
Nein, es ist bislang nicht belegt, dass Synthetik-Stoffe mit UV-Schutz besser vor der solaren Strahlung schützen als Baumwollkleidung. Sie können aber eine Alternative sein, weil sie den Schweiß nicht aufsaugen und daher auch nicht mit der Zeit schwerer werden.
5. Die Hände können frei bleiben
Die Strahlung trifft alle ungeschützten Hautpartien. Kopf, Nacken, Ohren und eben auch die Hände (und hier vor allen die Handrücken) werden zumeist nicht gut genug geschützt. Hüte und Helme mit Nackenschutz, aber auch Handschuhe sind hilfreich.
6. Es reicht aus, sich einmal morgens vor Arbeitsbeginn mit Sonnenschutzmittel einzureiben
Sonnencreme sollte mindestens eine halbe Stunde vor dem Sonnenaufenthalt aufgetragen werden. Alle zwei Stunden ist es erforderlich nachzucremen, da durch Schweiß, Abrieb und Wasser der Schutz verringert wird. Durch Nachcremen wird die Schutzwirkung allerdings nicht verlängert, sondern nur erhalten.
7. Eine Schirmmütze ersetzt eine Sonnenbrille
Der Mützenschirm trägt zwar zur Verschattung des Gesichts bei. Bei allen Tätigkeiten, bei denen Beschäftigte regelmäßig in die Sonne schauen, sollte zum Schutz der Augen eine Sonnenbrille aufgesetzt werden. Geeignet sind Modelle mit Tönung und UV-Schutz.
Weitere Informationen und Unterstützung
- DGUV Information 203-085 – Arbeiten unter der Sonne
- Memocard Sonnenschutz
- Informationen zum Hautarztverfahren
- Podcast „Die Haut vergisst nicht“