Gesundheitsschutz : Die Haut vor UV-Strahlung schützen
Die Sonne bringt Wärme und Licht. Für die menschliche Haut sind Teile der UV-Strahlung jedoch äußerst schädlich. Sonnenbrand ist die bekannteste Gefahr.
Helle Hauttypen bekommen ihn im Sommer zur Mittagszeit oft bereits nach nur wenigen Minuten. Bei dunkleren Hauttypen ist die Eigenschutzzeit der Haut zwar höher, dennoch können auch sie binnen einer Stunde einen Sonnenbrand erleiden.
Tipp zum Weiterlesen
Regeln für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei regelmäßigen Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung.
Aushang mit Tipps, wie sich Beschäftigte vor UV-Strahlung schützen
UV-Strahlung kann Erbsubstanz der Hautzellen verändern
Zudem kann die UV-Strahlung das Erbgut der Hautzellen schädigen. Zwar beheben körpereigene Reparaturmechanismen einen Teil solcher Schäden wieder. Wer sich jedoch immer wieder über einen längeren Zeitraum UV-Strahlung aussetzt, riskiert bleibende Veränderungen der Erbsubstanz – und damit Hautkrebs. Noch Jahrzehnte später kann er sich aus geschädigten Zellen entwickeln.
Heller Hautkrebs oft am Kopf oder an den Händen
Unterschieden wird zwischen schwarzem und hellem Hautkrebs. Der erste zeigt sich zumeist in Form von unregelmäßigen dunklen oder schwarzen Flecken ähnlich einem Muttermal oder Knoten.
Heller Hautkrebs tritt zumeist an den Körperstellen auf, die oft ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind: Dazu gehören Gesicht, Ohren, Nacken und Hände. Die betroffenen Stellen können jucken, bluten oder sich anfühlen wie Sandpapier.
Gut zu wissen
UV-Strahlung stoppen:
- Ohne Schutz dringen UV-A- und UV-B-Strahlen ungehindert in die Haut ein und können diese schädigen. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.
- Sonnenschutzmittel helfen begrenzt. Geeignete Produkte schützen auch vor UV-A-Strahlung und haben mindestens Lichtschutzfaktor 30. Sorgfältig eincremen und alle zwei Stunden nachcremen. Den Aufenthalt in der Sonne dennoch zeitlich begrenzen.
- Bekleidung bietet den besten Schutz. Je dichter die Kleidungsstücke gewebt sind, desto besser.
Hautkrebs vorbeugen mit arbeitsmedizinischer Vorsorge
Bestimmte Formen dieses hellen Hautkrebses sind als Berufskrankheit anerkannt, weil sie vermehrt bei Beschäftigten auftreten, die sich während ihrer Tätigkeit regelmäßig im Freien aufhalten.
Beschäftigte, die zwischen April und September an mindestens 50 Arbeitstagen für mindestens eine Stunde täglich bei intensiver Sonneneinstrahlung draußen arbeiten, sollten zum UV-Schutz und zur Vorbeugung von Hautkrebs beraten werden. Damit Hautkrebs nicht erst entsteht oder zumindest frühzeitig entdeckt wird, müssen Arbeitgebende diesen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten.