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Die Haut vor UV-Strahlung schützen
Ohne Schutz dringen UV-A- und UV-B-Strahlen der Sonne ungehindert in die Haut ein und können die Hautzellen schädigen. © Adobe Stock

Gesundheitsschutz : Die Haut vor UV-Strahlung schützen

UV-Strahlung der Sonne erhöht das Hautkrebsrisiko enorm. Wie Sie sich schützen können, zeigt ein Aushang.

Die Sonne bringt Wärme und Licht. Für die menschliche Haut sind Teile der UV-Strahlung jedoch ­äußerst schädlich. Sonnenbrand ist die bekannteste Gefahr.

Helle Hauttypen bekommen ihn im Sommer zur Mittagszeit oft bereits nach nur wenigen Minuten. Bei dunkleren Hauttypen ist die Eigenschutzzeit der Haut zwar höher, dennoch können auch sie binnen einer ­Stunde einen Sonnenbrand erleiden.

Tipp zum Weiterlesen

Regeln für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei regelmäßigen Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung.

Aushang mit Tipps, wie sich Beschäftigte vor UV-Strahlung schützen

UV-Strahlung kann Erbsubstanz der Hautzellen verändern

Zudem kann die UV-Strahlung das Erbgut der Hautzellen schädigen. Zwar beheben körpereigene Reparaturmechanismen einen Teil solcher Schäden wieder. Wer sich ­jedoch immer wieder über einen längeren Zeitraum UV-Strahlung aussetzt, riskiert bleibende Veränderungen der Erbsubstanz – und damit Hautkrebs. Noch Jahrzehnte später kann er sich aus geschädigten Zellen entwickeln.

Heller Hautkrebs oft am Kopf oder an den Händen

Unterschieden wird zwischen schwarzem und hellem Hautkrebs. Der erste zeigt sich zumeist in Form von unregelmäßigen dunklen oder schwarzen Flecken ähnlich einem Muttermal oder Knoten.

Heller Hautkrebs tritt zumeist an den Körperstellen auf, die oft ungeschützt der Sonne ausgesetzt sind: Dazu gehören ­Gesicht, Ohren, Nacken und Hände. Die be­troffenen ­Stellen können jucken, bluten oder sich anfühlen wie Sandpapier.

Gut zu wissen

UV-Strahlung stoppen:

  1. Ohne Schutz dringen UV-A- und UV-B-Strahlen ungehindert in die Haut ein und können diese schädigen. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.
  2. Sonnenschutzmittel helfen begrenzt. Geeignete Produkte schützen auch vor UV-A-Strahlung und haben mindestens Lichtschutzfaktor 30. Sorg­fältig eincremen und alle zwei Stunden nachcremen. Den Aufenthalt in der Sonne dennoch zeitlich begrenzen.
  3. Bekleidung bietet den besten Schutz. Je dichter die Kleidungs­stücke gewebt sind, desto besser.

Auf ungeschützte Haut treffen Sonnenstrahlen. Die UV-B- und UV-A-Strahlen dringen tief ein.

Auf ungeschützte Haut treffen Sonnenstrahlen. Die UV-B- und UV-A-Strahlen dringen tief ein. raufeld

Auf Haut, die mit UV-Schutzmittel behandelt wurde, treffen Sonnenstrahlen. Die UV-B- und UV-A-Strahlen werden reflektiert und dringen nicht in die Haut ein.

Auf Haut, die mit UV-Schutzmittel behandelt wurde, treffen Sonnenstrahlen. Die UV-B- und UV-A-Strahlen werden reflektiert und dringen nicht in die Haut ein. raufeld

Auf mit Kleidung bedeckte Haut treffen Sonnenstrahlen. Die UV-B- und UV-A-Strahlen können nicht in die Haut eindringen.

Auf mit Kleidung bedeckte Haut treffen Sonnenstrahlen. Die UV-B- und UV-A-Strahlen können nicht in die Haut eindringen. raufeld

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Hautkrebs vorbeugen mit arbeitsmedizinischer Vorsorge

Bestimmte Formen dieses hellen Hautkrebses sind als Berufskrankheit anerkannt, weil sie vermehrt bei Beschäftigten auftreten, die sich während ihrer Tätigkeit regelmäßig im Freien aufhalten.

Beschäftigte, die zwischen April und September an ­mindestens 50 Arbeitstagen für mindestens eine Stunde täglich bei intensiver Sonneneinstrahlung draußen arbeiten, sollten zum UV-Schutz und zur Vorbeugung von Hautkrebs beraten werden. Damit Hautkrebs nicht erst entsteht oder zumindest frühzeitig entdeckt wird, müssen Arbeitgebende diesen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung anbieten.