Recht : Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Arbeitgebende sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten zu erfassen.
Müssen alle Arbeitszeiten von Beschäftigten erfasst werden? Laut Bundesarbeitsgericht: Ja. Es urteilte am 13. September 2022, dass Unternehmen verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen.
Die Forderung eines Betriebsrats, bei der Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems mitbestimmen zu dürfen, sei aus diesem Grund hinfällig. Arbeitgebende seien laut Gericht ohnehin verpflichtet, ein solches System zu nutzen – so schreibe es die Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes nach EU-Recht vor.