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Urteil zur Arbeitszeiterfassung
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Recht : Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Arbeitgebende sind verpflichtet, alle Arbeitszeiten der Beschäftigten zu erfassen.

Müssen alle Arbeitszeiten von Beschäftigten erfasst ­werden? Laut Bundes­arbeitsgericht: Ja. Es urteilte am 13. September 2022, dass Unternehmen verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen.

Die Forderung eines Betriebsrats, bei der Einführung eines elektronischen Zeit­er­fassungssystems mitbestimmen zu dürfen, sei aus diesem Grund hinfällig. Arbeitgebende seien laut Gericht ohnehin verpflichtet, ein solches System zu nutzen – so schreibe es die Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes nach EU-Recht vor.