
Ihre Fragen : Versichert auf dem Weg zur Nachbehandlung?
Frage
Bei einer Rehabilitation sind die Anfahrtswege über die Unfallversicherung abgesichert. Wie ist es bei einer ambulanten physiotherapeutischen Behandlung, welche nach einem anerkannten Arbeitsunfall erforderlich ist?
Antwort
Wenn sich eine Person auf dem Weg zur ambulanten Behandlung und von dort zurück verletzt und diese Behandlung aufgrund eines Arbeitsunfalls erforderlich ist, fällt der Unfall grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Hier greift das Sozialgesetzbuch, genauer § 11 SGB VII: Demnach sind auch Gesundheitsschäden infolge der Durchführung einer Heilbehandlung (zum Beispiel physiotherapeutischer Art) nach einem anerkannten Arbeitsunfall als sogenannte „mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls“ abgesichert. Dies gilt ebenfalls auf den dazu notwendigen Wegen.
Ronald Hecke, Referent Grundlagen des Leistungsrechts der DGUV