
Ihre Fragen : Sind Eltern bei Unfällen auf dem Kitagelände versichert?
Frage
Sind Eltern gesetzlich unfallversichert, wenn sie sich auf dem Kitagelände verletzen und danach direkt zur Arbeit fahren?
Antwort
Die Frage lässt sich aus zwei Perspektiven beantworten. Grundsätzlich stehen Umwege auf dem unmittelbaren Weg zum und vom Arbeitsplatz, um die eigenen Kinder in fremde Obhut zu bringen, unter Versicherungsschutz – im Gegensatz zu privat motivierten Umwegen. Ein Unfall auf dem Kitagelände wäre somit gesetzlich unfallversichert. Wichtig ist: Versicherungsschutz besteht nur bis zur Außenhaustür der Kita, nicht im Gebäude. Zielt die Frage darauf ab, ob Beschäftigte trotz eines Unfalls noch zur Arbeit fahren dürfen, kann auch dies mit „ja“ beantwortet werden. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, Arbeit oder Arbeitsweg nach einem Unfall sofort zu unterbrechen. Eine Ärztin oder ein Arzt kann mit zeitlicher Verzögerung aufgesucht werden – etwa, weil sich Beschwerden erst später einstellen.
Ronald Hecke, Leiter des Referats Entschädigung und Zuständigkeit, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV