Ihre Fragen : Weg in die Kita vor der Arbeit: Ist das versichert?
Frage
Wenn ich meine Kinder vor der Arbeit in die Kita bringe, zählt diese Fahrt als Arbeitsweg – auch wenn ich einen Umweg fahren muss?
Antwort
Ja, der „Umweg“ zur Kita zählt als Arbeitsweg. Versichert ist zwar nur der direkte Weg zur Arbeit, denn Wegeabweichungen aus privaten Gründen unterliegen nicht dem Versicherungsschutz.
Weil aber auch ein Kind beim Besuch der Kita und auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert ist, liegt eine Fahrgemeinschaft versicherter Personen vor. Dabei sind Wegeabweichungen in den Versicherungsschutz einbezogen. Wird das Kind in eine unversicherte Betreuung gebracht, etwa zur Oma, liegt keine solche Fahrgemeinschaft vor. Trotzdem ist auch dieser „Umweg“ versichert – allerdings nur für das Elternteil, nicht für das Kind.
Eberhard Ziegler, Referatsleiter Grundlagen des Leistungsrechts der DGUV