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Unfälle an eigentlich freien Tagen – sind Beschäftigte versichert?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Unfälle an eigentlich freien Tagen – sind Beschäftigte versichert?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Greift der Versicherungsschutz auch für Wege- und Arbeitsunfälle, wenn die betroffene Person offiziell nicht im Dienst ist?

Antwort

Versicherungsschutz besteht, wenn die Person eine arbeitsvertragliche Pflicht wahrnimmt. Wesentlich ist, dass Beschäftigte zum Unfallzeitpunkt Tätigkeiten ausführen, die dem Unternehmen dienen sollen. Der Zeitpunkt ist nachrangig. Dies gilt auch für die zurückgelegten unmittelbaren Wege vom und zum Ort dieser Tätigkeit. Schon aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es aber zu empfehlen, Vorgesetzte und Team vor dem geplanten Arbeitseinsatz zu informieren. Denn hat die Person etwa einen schweren Unfall und kann sich nicht selbst dazu äußern, ob sie zum Unfallzeitpunkt gearbeitet hat, kann diese Information bei der Ermittlung herangezogen werden.

 

Daniel Gräfingholt, Referent Hauptabteilung Versicherung und Leistungen, DGUV