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Bin ich unfallversichert, wenn ich zu früh auf Arbeit erscheine?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Bin ich unfallversichert, wenn ich zu früh auf Arbeit erscheine?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Bis vor Kurzem habe ich um 6:45 Uhr mit der Arbeit begonnen, weil ich ab 7 Uhr die Auszubildenden betreue. Laut Betriebsanweisung soll der früheste Arbeitsbeginn 7 Uhr sein. Bin ich, wenn ich früher komme, dennoch gesetzlich unfallversichert?

Antwort

Solange Sie einer betriebsdienlichen Tätigkeit nachgehen, spielt es für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob diese Zeit nach Ihren geltenden arbeitsvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit zählt oder nicht.

Denn in der gesetzlichen Unfallversicherung stehen alle versicherten Tätigkeiten unter Versicherungsschutz. Auch verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.

Ronald HeckeReferent Grundlagen des Leistungsrechts der DGUV