Recht : Versicherungsschutz auf dem Weg zur oder von der Kita
Während des Besuches einer Kindertagesstätte sind Kinder versichert. Auch auf den unmittelbaren Wegen von der Wohnung zur Kita und von dort zurück stehen sie unter Versicherungsschutz. Wenn aber dem begleitenden Elternteil auf dem Weg zur oder von der Kita ein Unfall geschieht, sind Mutter oder Vater dann auch gesetzlich unfallversichert?
Es kommt drauf an!
Ja, wenn der Elternteil das Kind im Rahmen des eigenen Arbeitsweges zur Kita bringt beziehungsweise auf dem Rückweg von der Arbeit das Kind von der Kita abholt. Dann steht dieser erforderliche Umweg vom unmittelbaren Arbeitsweg zur oder von der Kita unter Versicherungsschutz.
Auch für Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, gilt: Bringen sie ihr Kind aus dem Homeoffice in die Kita, steht der direkte Hin- und Rückweg grundsätzlich unter Versicherungsschutz.
Versicherte Wege im Homeoffice
Was gilt, wenn im Homeoffice ein Unfall auf dem Weg in ein anderes Zimmer passiert?
Nein, wenn der Elternteil nach dem Absetzen des Kindes in der Kita nicht den direkten Weg zum Arbeitsplatz fortsetzt, sondern einen privaten Umweg einschlägt. Etwa, um im Fitnessstudio zu trainieren. Privat motivierte Umwege versicherter Personen stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.