Link to header
Versicherungsschutz auf dem Weg zur oder von der Kita
Ob Elternteile auf dem Kita-Weg unfallversichert sind, kommt darauf an, ob noch private Umwege eingeschlagen werden. © dusanpetkovic

Recht : Versicherungsschutz auf dem Weg zur oder von der Kita

Kinder sind in der Kita und auf dem unmittelbaren Weg dorthin oder von dort nach Hause versichert. Und der begleitende Elternteil?

Während des Besuches ­einer Kindertagesstätte sind Kinder versichert. Auch auf den unmittelbaren Wegen von der Wohnung zur Kita und von dort zurück stehen sie unter Versicherungsschutz. Wenn aber dem begleitenden Elternteil auf dem Weg zur oder von der Kita ein Unfall geschieht, sind Mutter oder Vater dann auch gesetzlich unfallversichert?

Es kommt drauf an!

Ja, wenn der Elternteil das Kind im ­Rahmen des eigenen Arbeitsweges zur Kita bringt beziehungsweise auf dem Rückweg von der Arbeit das Kind von der Kita abholt. Dann steht dieser erforder­liche Umweg vom unmittelbaren Arbeitsweg zur oder von der Kita unter Ver­sicherungsschutz.

Auch für Beschäftigte, die im Homeoffice ­arbeiten, gilt: Bringen sie ihr Kind aus dem Homeoffice in die Kita, steht der ­direkte Hin- und Rückweg grundsätzlich unter Versicherungs­schutz.

Versicherte Wege im Homeoffice

Was gilt, wenn im Homeoffice ein Unfall auf dem Weg in ein anderes Zimmer passiert?

Nein, wenn der Elternteil nach dem Ab­setzen des Kindes in der Kita nicht den direkten Weg zum Arbeitsplatz fortsetzt, sondern einen privaten Umweg einschlägt. Etwa, um im Fitnessstudio zu trainieren. Privat motivierte Umwege versicherter Personen stehen grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.