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Sind auch Kinder versichert, wenn sie zur Arbeit mitgebracht werden?
In der Regel sind Kinder nur in Schule und Kita sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen versichert. © Adobe Stock/Seventyfour

Recht : Sind auch Kinder versichert, wenn sie zur Arbeit mitgebracht werden?

Wenn Eltern in Ausnahmefällen ihr Kind mit an den Arbeitsplatz bringen müssen, sind sie selbst versichert – Kinder in der Regel.

Die Kita oder der Kindergarten sind geschlossen oder das Kind kann aus einem anderen Grund nicht fremdbetreut werden – und die Eltern müssen arbeiten? Manche Betriebe erlauben es, dass Beschäftigte in Ausnahmefällen ihre Kinder mitbringen. Doch sind sie bei einem Unfall am Arbeitsplatz der Eltern gesetzlich unfallversichert?

Es kommt darauf an.

Nein, grundsätzlich sind Kinder von Beschäftigten nicht gesetzlich unfallversichert, wenn sie mit an deren Arbeitsplatz gebracht werden. Kinder sind in der Regel lediglich in Schule und Kita sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen versichert. Für die Beschäftigten selbst ändert sich grundsätzlich nichts. Sie sind weiterhin versichert, sofern sie trotz Anwesenheit ihres Kindes ihrer Arbeit nachgehen. Macht das Elternteil allerdings eine Pause, um zum Beispiel mit dem Nachwuchs zu spielen, kann der Versicherungsschutz für diesen Zeitraum entfallen. Freizeit mit dem Kind gilt als private und somit nicht versicherte Tätigkeit.

Klicktipp: Versichert auf dem Kitagelände?

Sind Eltern auf dem Kitagelände versichert – oder auf dem Weg zur oder von der Kita?

Ja, wenn das Kind am Arbeitsplatz des Elternteils einen Betriebskindergarten besucht, ist es dabei versichert. In manchen Fällen kann auch Versicherungsschutz für Familienangehörige der Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihrer Beschäftigten auf der Stätte des Unternehmens über die Satzung der jeweiligen Berufsgenossenschaft bestehen.