Ihre Fragen : Welche Vorschriften gelten zur Gangbreite in Supermärkten?
Frage
Im lokalen Supermarkt sind viele Gänge durch Warenaufsteller verengt. Im Brandfall würde das die Orientierung erschweren und Zugänge behindern. Gibt es Vorschriften zur Gangbreite?
Antwort
Anforderungen an Fluchtwegbreiten ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht und dem Arbeitsstättenrecht. Für größere Verkaufsstätten kann das Sonderbaurecht der Länder greifen. Beträgt die Fläche von Verkaufsstätten insgesamt mehr als 2000 Quadratmeter, fordert zum Beispiel die Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (MVKVO), dass Hauptgänge mindestens zwei Meter breit sein müssen. Diese dürfen nicht durch Einbauten eingeengt sein. Zudem müssen Verkaufsstände an Hauptgängen unverrückbar sein. Auch das Arbeitsstättenrecht enthält Anforderungen. In der Technischen Regel ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ sind entsprechende Mindestbreiten hinterlegt (Tabelle 1). Diese sind anzuwenden, wenn sie über die Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht hinausgehen. Gerne können Sie sich über die Ansprechpartnersuche an die zuständige Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Handel- und Warenlogistik (BGHW) wenden.
Frank Feuser, Referent Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge der DGUV