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ASR A2.3 überarbeitet: Neue Mindestbreiten für Türen und Durchgänge
Die wichtigsten Änderungen der ASR A2.3 betrifft unter anderem die Breite von Fluchtwegen und Treppenräumen. © raufeld

Recht : ASR A2.3 überarbeitet: Neue Mindestbreiten für Türen und Durchgänge

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Fluchtwege und Notausgänge“ wurde überarbeitet. Neuerungen gibt es unter anderem bei den Mindestbreiten.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) hat mehrere Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) überarbeitet. Besonders stark verändert wurden die Regelungen zu „Fluchtwegen und Notausgängen“ (ASR A2.3). Für diese gelten unter anderem neue Mindestbreiten.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte zuvor ein Fachgutachten dazu beauftragt. Dieses basiert auf Personenstromsimulationen, bei denen die in Arbeitsstätten üblichen Altersstrukturen der Beschäftigten berücksichtigt wurden. Die Mindestbreite der Fluchtwege bemisst sich nach der höchstmöglichen Anzahl an Personen, die im Gefahrenfall den Fluchtweg benutzen müssen.

Frank Feuser, DGUV Fachbereich Handel und Logistik, Experte für Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge. Er leitete die Arbeitsgruppe zur Änderung der ASR A2.3. © raufeld

Fluchtwege dürfen sich verengen

Neu ist die Erkenntnis, dass kurze Verengungen der Fluchtwegbreite, zum Beispiel an Durchgängen und Türen im Verlauf von Hauptfluchtwegen, die Gesamtfluchtzeit kaum erhöhen. Neben der Mindestbreite von Hauptfluchtwegen, wurden nun auch Mindestbreiten von Durchgängen und Türen festgelegt.

Diese Maße gelten auch, wenn kurze Einbauten oder Einrichtungen – wie zum Beispiel Feuerlöscher, Wandvorsprünge, Türflügel, Türzargen, ­Türdrücker oder Notausgangsbeschläge – die lichte Mindestbreite eines Hauptfluchtweges verringern.

Stauungen auf Treppen verhindern

Aus dem Fachgutachten der BAuA wurde zudem ein neuer Ansatz zur Bemessung der lichten Breite von Treppenräumen als Teil von Fluchtwegen abgeleitet. Bislang wurde dazu die höchstmögliche Anzahl an Personen im Gebäude herangezogen, die im Notfall die Treppe nutzen.

Künftig kann alternativ auch die maximale Anzahl von Personen in den einzelnen Etagen herangezogen werden mit dem Ziel, dass beim Zutritt in den Treppenraum keine Stauungen auftreten. Dazu wurden Maximalwerte festgelegt. Auch ein Beispiel für eine sequentielle Entfluchtung wurde in die ASR aufgenommen.

Hierbei wird zunächst die betroffene Ebene und danach die angrenzenden evakuiert. Sicherheitsbeauftragte sollten bei Rundgängen im Blick behalten, dass die Mindestbreiten nicht durch abgestellte Gegenstände eingeengt werden.

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick:

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  • Sicherheitszeichen: Sicherheitszeichen müssen an gut sichtbaren Stellen angebracht werden – etwa über Türen und Notausgängen sowie an Wänden.
  • Sicherheitsleitsystem: Optische Sicherheitsleitsysteme können die Sicherheitszeichen und -beleuchtung ergänzen. Sie markieren gut sichtbar Verlauf und Begrenzungen von Fluchtwegen.
  • Türen auf Fluchtwegen: Die lichte Mindestbreite von Türen ergibt sich aus der maximalen Personenzahl, die im Notfall durch sie hindurch muss. Bei bis zu 50 Personen beträgt sie zum Beispiel 0,90 Meter.
  • Fluchtwege: Wie breit Hauptfluchtwege mindestens sein müssen, hängt ebenfalls davon ab, wie viele Personen sie nutzen. Bei bis zu 50 Personen darf die Mindestbreite 1,20 Meter nicht unterschreiten.

Gestiegene Anforderungen

Im Vergleich zur Vorgängerversion sind in der ASR A2.3 die Anforderungern erhöht worden. Sie betreffen zunächst Neubauten, die nach dem 30. September 2022 errichtet werden – es sei denn, der Bauantrag ist vor dem oben genannten Datum erfolgt. Auch für Bestandsbauten gibt es klar definierte Regelungen. Hier sind die neuen Vorgaben einzuhalten, sobald die Arbeitsstätten wesentlich erweitert oder umgebaut werden.

Zudem wurden Teile der aufgelösten ASR A3.4/7 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ in die neue ASR A2.3 integriert. Dabei handelt es sich um die Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung auf Fluchtwegen und an optische Sicherheitsleitsysteme.

Erstmalig wurde in die ASR aufgenommen, dass Hauptfluchtwege durchgehend mit hochmontierten Sicherheitszeichen zu kennzeichnen sind und wo sie angebracht werden sollen.