Ihre Fragen : Verdienstausfall durch Physiotherapie – wer zahlt diesen?
Frage
Nach einem Arbeitsunfall muss ich zur Physiotherapie. Trotz zahlreicher Anfragen bekam ich keine Termine außerhalb meiner Arbeitszeit – und habe nun bei jedem Termin einen Verdienstausfall von zwei Stunden. Wer kann mir diesen bezahlen?
Antwort
Das Problem ist bekannt. Inzwischen besteht ein Mangel an ausgebildeten Physiotherapeutinnen und -therapeuten, was die Terminvergabe schwierig macht. Das ändert aber leider nichts an der Rechtslage, die an dieser Stelle schon einmal beantwortet wurde: Eine Arbeitsunfähigkeit wird für die Physiotherapie nicht attestiert, somit werden die Zeiten auch nicht als Krankentage erfasst und der Lohn wird nicht fortgezahlt. Auch die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für den Verdienstausfall nicht. Ich kann in diesen Fällen nur empfehlen, sich vertrauensvoll an die Arbeitgebenden zu wenden. Vielleicht ist der Betrieb mit einem Nachholen der versäumten Arbeitszeit einverstanden.
Marion Wittwer, Referat Heilbehandlung und Teilhabe der DGUV