Recht : Betrieblicher Brandschutz geht alle etwas an
Wer sich schnell auf den neuesten Stand in Sachen Brandschutz bringen möchte, findet in der neuen DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ einen hilfreichen Überblick.
Für Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte sind zwei Aspekte besonders wichtig: die Unterscheidung zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung sowie die daraus resultierenden Brandschutzmaßnahmen. Sie gehen aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 hervor.
Maßnahmen definieren
Seit Einführung im Jahr 2012 kennt die ASR A2.2 zwei Kategorien der Brandgefährdung: die normale und die erhöhte. Eine erhöhte Brandgefährdung kann beispielsweise in einer Kfz-Werkstatt oder einem Krankenhaus vorliegen.
Bereiche und Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefährdung nennt die ASR A2.2 beispielhaft. Während sie jedoch genügend Anhaltspunkte liefert, um die Brandgefährdung von Arbeitsstätten einzuschätzen, hält sie sich bei den konkreten Maßnahmen, um ihr zu begegnen, zurück. Die Verantwortlichen im Betrieb sind selbst gefragt, mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung geeignete Brandschutzmaßnahmen festzulegen. Dabei unterstützt die neue DGUV Information.
Wettlauf gegen die Zeit
Wenn eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, müssen Betriebe gegebenenfalls Brandmelder installieren sowie beispielsweise die Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen erhöhen. Automatische Brandschutzeinrichtungen zur Branderkennung und Alarmierung unterstützen die Verantwortlichen im Unternehmen darin, schnell zu reagieren, wenn ein Brand ausbricht.
Je früher ein Brand erkannt wird, desto besser. Deshalb sind technische Brandschutzeinrichtungen und -anlagen, die zum Beispiel die anwesenden Personen und/oder die Feuerwehr alarmieren, Brandschutztüren steuern und Löschanlagen auslösen, essenziell für die Unfallprävention.
Weiterführende Informationen
Lesen Sie hier die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis„.