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Neue Schulungspflicht bei Tätigkeiten mit Diisocyanat
Informieren Sie sich über neue Regeln, Vorschriften und Handlungshilfen. © raufeld

Recht : Neue Schulungspflicht bei Tätigkeiten mit Diisocyanat

Diisocyanat-haltige Produkte sind gesundheitsschädlich. Seit 2023 sind Unternehmen verpflichtet, Beschäftigte im sicheren Umgangmit solchen Produkten zu schulen.

Bei Diisocyanaten handelt es sich um Substanzen, die bei der Herstellung von Polyurethanen und Polyharnstoffen eine grundlegende Rolle spielen. Sie kommen zum Beispiel in Dämmstoffen, Lacken, Klebstoffen, Harzen und Schäumen vor. Diisocyanate sind allerdings sehr reaktiv und können Erkrankungen der Haut und Atemwege verursachen.

Um den Umgang mit Diisocyanaten sicher zu gestalten und der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nachzukommen, gilt seit August 2023 eine Schulungspflicht für alle Beschäftigten, die mit dem Gefahrstoff arbeiten. Die Informationsschrift Fachbereich AKTUELL dient als Orientierungshilfe, wie Unternehmen die Forderungen der REACH-Verordnung umsetzen können.