Link to header
Notfallplan bei traumatischen Ereignissen
Schnelle Hilfe: Nach traumatischen Ereignissen brauchen Beschäftigte zeitnahe Unterstützung. © raufeld

Recht : Notfallplan bei traumatischen Ereignissen

Erleben Beschäftigte bei der Arbeit traumatische Ereignisse, brauchen sie strukturierte, psychosoziale Unterstützung. Ein Betreuungskonzept mit Notfallplan hält wichtige Schritte fest.

Sehen Beschäftigte Unfälle oder Gewalttaten mit an, sind selbst bedrohlichen Situationen wie Überfällen ausgesetzt oder müssen mental und emotional fordernde Arbeit leisten, kann das traumatisieren. Solche Ereignisse lösen ein Gefühl von Sicherheits und Kontrollverlust aus und haben möglicherweise schwerwiegende körperliche und psychische Folgen, wenn nicht direkt entgegengewirkt wird. Eine neue DGUV Information zeigt übersichtlich und gebündelt, wie entsprechende Maßnahmen geplant und organisiert sein sollten.

Rainer Erb, Mitautor der DGUV Information 206-017 und Aufsichtsperson im Präventionsfeld ÖPNV/Bahnen der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft © raufeld

Gibt es ein allgemeingültiges Standardverfahren nach traumatischen Ereignissen?

Jein. Klar sein sollten auf jeden Fall Ansprechpersonen und Anlaufstellen für Betroffene. Auch Verantwortlichkeiten und Abläufe im akuten Umgang und in der nachträglichen Versorgung und Betreuung sollten festgelegt sein. Betriebe sollten anhand der Gefährdungsbeurteilung die Risiken für traumatische Ereignisse kalkulieren und ein entsprechendes Betreuungskonzept inklusive Notfallplan erstellen. Dabei hilft die Risiko-Matrix. Weil aber Menschen individuell auf Ereignisse reagieren, ist immer auch eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

Für den Notfall gewappnet

Das Betreuungskonzept

  • wird von der Unternehmensführung schriftlich festgelegt
  • enthält innerbetriebliche Strukturen und Abläufe: Verantwortlichkeiten, Abstimmungen mit Unfallversicherungsträgern, Maßnahmen für die Rückkehr der Betroffenen an den Arbeitsplatz
  • stellt psychologische Erstbetreuung (interne oder externe) sicher
  • beinhaltet Notfallplan inklusive Meldewege
  • nennt notwendige Ausstattung, zum Beispiel Decke, Wasser, Infoblatt mit betrieblichem Vorgehen und Ansprechpersonen

 

Ablauf Notfallplan

Nach einem traumatischen Ereignis …

  • … setzen Betroffene oder Beteiligte eine Alarmierung/ einen Notruf ab (interne und externe Stellen müssen klar sein)
  • … aktivieren Unternehmerinnen oder Unternehmer die innerbetriebliche Meldekette, um alle Verantwortlichen zu informieren: Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. Betriebsärztin/Betriebsarzt, psychologische Erstbetreuung
  • … kümmern sich Erstbetreuende um die Betroffenen, begleiten ggf. nach Hause, zum Arzt/zur Ärztin, zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten
  • … informiert das Unternehmen den Unfallversicherungsträger

Eine zeitnahe Erstbetreuung bei traumatischen Ereignissen ist essenziell. Wie sollte diese aussehen?

Die Erstbetreuung kann innerbetrieblich durch psychologisch dazu ausgebildete Beschäftigte oder durch externe Dienstleistende erbracht werden. Dabei geht es um strukturierte, psychosoziale und emotionale Unterstützung und Stabilisierung – etwa darum, Betroffene vom Ort des Geschehens weg und zum Arzt, zur Ärztin oder nach Hause zu begleiten, Formalitäten mit Behörden zu klären oder auch um die allgemeine Aufklärung zum weiteren Vorgehen. Betroffene sollten möglichst noch am Ereignisort betreut werden. Ist das nicht möglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden.

Klicktipp

DGUV Information 206-017 für den Umgang mit traumatischen Ereignissen im Betrieb.

 

Was ist im Umgang mit traumatischen Ereignissen noch zu beachten?

Nicht nur die Verfügbarkeit von psychologischen Erstbetreuenden muss organisiert sein, sondern der gesamte Ablauf der Unterstützung von Beschäftigten bei und nach solchen Ereignissen. Dafür sollte betriebsspezfisch analysiert werden, welche Art Betreuung und Konzept sinnvoll ist. Zudem sind bei einem Vorfall die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu informieren, damit gegebenenfalls Probesitzungen genehmigt und das Psychotherapeutenverfahren eingeleitet werden kann. Dies unterstützt bei der Wiederaufnahme der Arbeit – etwa wenn Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall Angst haben, die alte Tätigkeit weiter auszuüben. Betriebe sollten auch langfristig präventiv denken: Präventionsmaßnahmen müssen angepasst werden, damit es möglichst gar nicht erst zu traumatisierenden Ereignissen kommt. Kleinere Betriebe oder solche ohne großes Risiko müssen zwar nicht zwingend ein schriftliches Konzept verfassen. Sie sollten aber intern festlegen, wer im Zweifel Ansprechperson ist und wer wen über welche Wege informiert.

Wie können Sicherheitsbeauftragte unterstützen?

Sicherheitsbeauftragte kennen das Team und die Arbeitsbedingungen gut. Im besten Fall tauschen sie sich regelmäßig mit den Mitarbeitenden aus. Sie kennen Risiken und wissen, ob es eventuell auch kleinere Vorkommnisse gibt, die in der Masse belasten und problematisch werden könnten. So können sie Führungskräften wertvolle Hinweise für das Betreuungskonzept geben – etwa ob intern psychologische Erstbetreuende ausgebildet werden sollten. Sie können sich natürlich auch selbst ausbilden lassen.