Recht : Quarzhaltiger Staub
Wie Betriebe ihre Belegschaft vor quarzhaltigem Staub schützen, zeigt eine DGUV Information. Sie wendet sich an die keramische Industrie.
Werden mineralische Rohstoffe zerkleinert, vermischt oder befördert, kann quarzhaltiger Staub entstehen. Dieser ist gesundheitsschädlich.
Mitunter gibt es begründete Ausnahmen für Arbeitsbereiche der keramischen Industrie, in denen der Beurteilungsmaßstab für Quarz von 0,05 Megagramm pro Kubikmeter (mg/m³) aktuell noch überschritten werden.
An Unternehmen mit solchen Arbeitsbereichen wendet sich die Branchenlösung „Quarzhaltiger Staub in der Keramischen Industrie“. Sicherheitsbeauftragte können sich vielfach einbringen, zum Beispiel indem sie auf die maximale Aufenthaltsdauer in staubbelasteten Bereichen aufmerksam machen.