
Recht : Sicher arbeiten mit Handwerkzeugen

Mal schnell ein Stück Kabel abschneiden oder einen Nagel ins Holz schlagen – dafür kann doch ein beliebiges Messer oder der nächstbeste Hammer genutzt werden, oder? Mitnichten! Damit Beschäftigte sicher arbeiten können, müssen ihre Handwerkzeuge für die jeweilige Aufgabe geeignet sein. Sonst erhöht sich das Risiko für Unfälle und Fehlbelastungen. Dafür sensibilisiert die DGUV Information „Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeugen“. Die Publikation ist eine grundlegende Überarbeitung der BG Information „Sicher arbeiten mit Handwerkzeugen“.
Sicherheit beginnt bei Auswahl und Anschaffung
Neben Anwenderinnen und Anwendern finden Ausbildende sowie deren Azubis, Einkäuferinnen und Einkäufer und auch Sicherheitsbeauftragte darin übersichtliche Praxistipps. Die zwölf Kapitel zu zwölf gängigen Werkzeugtypen setzen jeweils bei der Auswahl an. Hier gilt es, vor dem Kauf den Einsatzzweck festzulegen und die Wahl nach Qualitätskriterien zu treffen. Fehlen einheitliche Normen, wie etwa bei den meisten Messern, sind Produkte mit dem GS-Zeichen zu bevorzugen. Betriebe sollten grundsätzlich auf Qualität setzen, um sichere Arbeitsbedingungen zu gestalten. Bei der Anschaffung können auch Sicherheitsbeauftragte ihre Expertise einbringen. Sie wissen oft besser als die Vorgesetzten, ob die Kolleginnen und Kollegen über abbrechende Messerklingen klagen oder die passende Zange für ein Werkstück fehlt.
Ergonomie muss in zweierlei Hinsicht stimmen
Ergonomie hat bei Handwerkzeugen einen hohen Stellenwert. Denn dauerhaft erhöhte physische Belastungen oder Fehlbelastungen können zu Schmerzen und Erkrankungen des Bewegungsapparates führen. Betrachtet werden müssen hier zwei Faktoren. Der erste betrifft die Ergonomie des Werkzeugs selbst. Hier gilt: „Das Werkzeug muss der Hand gefallen“ – sprich, auch das persönliche Empfinden ist relevant. Zudem müssen die Eigenschaften eines Handwerkzeugs stimmen. So kann etwa ein rückschlagfreier Hammer bei bestimmten Arbeiten die Belastung reduzieren. Der zweite Faktor betrifft die ergonomische Nutzung. Um beim Beispiel des Hammers zu bleiben: Wie liegen die Werkstücke auf der Werkbank? Stimmt die Höhe für eine optimale Schulter-Arm-Bewegung? Hilfreich kann es sein, Hämmer mit passenden Werkzeugen zu kombinieren. Fixieren etwa Klemmen das Werkstück, muss es nicht gehalten werden.

Gefährdungen durch Cuttermesser reduzieren
Grundsätzliches
Cuttermesser, insbesondere einfache Universal-Cuttermesser, bergen ein besonders hohes Unfallrisiko.
Typische Risiken sind zum Beispiel:
- Greifen in offen liegende Klingen
- Verletzung bei Klingenwechsel
- Abrutschen des Messers
- Abrutschen vom Griff
- Abbrechen der Klinge
Auswahl und Alternativen
Vor jeder Aufgabe prüfen: Lässt sich das Cuttermesser durch ein weniger gefährliches Werkzeug oder Messer ersetzen?
- zum Beispiel durch Dämmstoffmesser, Elektroschere, Kantenhobel, Abmantelmesser, Sicherheitsmesser mit automatischem Klingenrückzug Lässt sich das Cuttermesser nicht ersetzen, dann …
- … zum Schneiden dünner Werkstoffe Cuttermesser mit verdeckter Klinge nutzen oder
- … für andere Werkstoffe ein sogenanntes Sicherheitsmesser nutzen (mit automatisiertem Klingeneinzug)
Ergonomie
Faktor Handwerkzeug, zum Beispiel:
- Messergriff muss zur Hand passen
- bei unsymmetrischen Griffen muss Linksbeziehungsweise Rechtshändigkeit bedacht werden Faktor Nutzung:
- Schneideplätze optimieren, etwa durch passende Tischhöhe, Ablagen
- sicherstellen, dass Schutzausrüstung die Bewegungsfreiheit nicht stört
Sichere Verwendung
- zum Beispiel Messer nur bestimmungsgemäß nutzen
- nur mit scharfen Klingen schneiden
- immer vom Körper weg schneiden
- sichere Ablagen einrichten und Messer sicher aufbewahren
- regelmäßig reinigen und auf Beschädigungen prüfen
Gefährdungen durch Werkzeuge richtig einschätzen
Bei Messern sind die Verletzungsrisiken durch die scharfen Klingen besonders hoch. Aber auch mit einem Schraubenschlüssel kann man sich schmerzhaft quetschen. Gefährlich wird es vor allem dann, wenn ein Handwerkzeug nicht bestimmungsgemäß genutzt wird und Beschäftigte abrutschen oder Material absplittert. Daher sollten Führungskräfte und auch Sicherheitsbeauftragte beispielsweise auf Folgendes achten: Ein Hammerstiel ist nicht dazu bestimmt, etwas aufzuhebeln. Und wenn eine Aufgabe mit einem Sicherheitsmesser erfüllt werden kann, sollte kein Cuttermesser mit geringerer Anwendungssicherheit zum Einsatz kommen. Werden Regeln immer wieder missachtet oder fehlt es an qualifizierten Unterweisungen, sollten Sicherheitsbeauftragte das Problem thematisieren – etwa im Arbeitsschutzausschuss (ASA).
Klicktipp
Hier können Sie die DGUV Information „Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeugen“ herunterladen.
Prüfung vor der Nutzung
Die DGUV Information unterstützt auch bei der Arbeitsvorbereitung. Statt zu improvisieren, sollten Beschäftigte vor jeder Tätigkeit prüfen, welches Werkzeug sie benötigen und es bereitlegen. Ein geordneter Werkzeugwagen oder -koffer hilft ebenfalls.