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Recht

Tätigkeiten mit Trockeneis

Die DGUV Information „Trockeneis“ beschreibt, wie Unternehmen Unfällen und gesundheitlichen Schäden beim Umgang mit Trockeneis vorbeugen.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 04.12.2023

Tätigkeiten mit Trockeneis
Neue Vorschriften, Gesetze und Regeln zum Arbeitsschutz © raufeld

Trockeneis ist ein Gefahrstoff, dem Beschäftigte unter anderem als Kühlmittel im Gastgewerbe oder Gesundheitswesen begegnen. Das Tückische: Trockeneis setzt giftiges, gasförmiges Kohlendioxid (CO2) frei, sobald es sich erwärmt.

Gasförmiges CO2 wiederum ist geruchlos, farblos, geschmacksneutral und nicht brennbar. Da es schwerer ist als Luft, sammelt es sich in tiefergelegenen Bereichen schnell an und bleibt dort.

Gesundheitlichen Schäden vorbeugen

Wenn Beschäftigte CO2 einatmen können je nach Konzentration unterschiedliche Wirkungen auftreten. Unter anderem besteht die Gefahr des Erstickens. Die DGUV Information „Trockeneis“ erklärt, wie Unternehmen Unfällen und gesundheitlichen Schäden beim Umgang mit Trockeneis vorbeugen können.

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