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Cannabisgesetz und Arbeitsschutz: Prävention gefragt

Recht : Cannabisgesetz und Arbeitsschutz: Prävention gefragt

Cannabis wird ab April teilweise legal. Was bedeutet das Gesetz für den Arbeitsschutz? Antworten und Praxistipps zum Umgang mit der Droge.
Dr. Martina Hamacher, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Abteilung Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe © raufeld

 

Von der illegalen zur legalen Droge: Das Cannabisgesetz ist ein Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Ab dem 1. April 2024 sind Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Doch was bedeutet das für die Arbeitswelt und speziell für den Arbeitsschutz? Welche Maßnahmen oder Verbote können Arbeitgebende noch durchsetzen?

Warum ist Cannabiskonsum ein Risiko für den Arbeitsschutz?

Cannabis kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und die Risikobereitschaft erhöhen. Dadurch kann die Unfall- und Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz steigen, und zwar nicht nur für die konsumierende Person, sondern auch für andere Beschäftigte. Langfristig droht zudem eine Abhängigkeit.

Was ändert sich mit dem Cannabisgesetz?

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Cannabis verboten, denn der Inhaltsstoff THC kann vor allem dem noch wachsenden Gehirn erheblich schaden. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Im Arbeitskontext gilt für Cannabis weiterhin: Nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 dürfen Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Welche Regeln dürfen Betriebe für Cannabis aufstellen?

Grundsätzlich lässt sich Cannabiskonsum nur schwer nachweisen. Betriebliche Drogentests sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst bei nachgewiesenem Konsum bislang verbindliche Kriterien fehlen, um den Einfluss von Cannabis auf die Arbeitssicherheit festzustellen. Daher empfiehlt es sich, Cannabis am Arbeitsplatz komplett zu untersagen. Dazu eignet sich eine Betriebsvereinbarung, formuliert und aufgesetzt von Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite. Sie sollte auch Maßnahmen und Konsequenzen erläutern, etwa die gezielte Weiterbildung der Führungs­kräfte zu Suchtprävention und einen verbindlich anzuwendenden Stufenplan bei Suchtverdacht – von der Erstansprache über Hilfsangebote bis zur betrieblichen Kündigung im letzten Schritt.

Klicktipp

Empfehlungen zu Suchtprävention und Stufenplan

Eine solche Betriebsvereinbarung ist Teil der Präventionsarbeit. Denn sie macht den Beschäftigten deutlich, dass sich der Betrieb mit Sucht und insbesondere Cannabiskonsum auseinandersetzt und Vorgesetzte zu konsequenter Reaktion angehalten sind. Bei Tätigkeiten mit schweren Maschinen, Fahrzeugen oder Gefahrstoffen ist zudem eine entsprechende Verbotsklausel im Arbeitsvertrag möglich.

Cannabiskonsum: Mögliche Folgen

Kurzfristige Folgen

  • zum Beispiel Euphorisierung und erhöhte Risiko­bereitschaft, verlängerte Reaktionszeiten, Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren;
    Verletzungs- und Unfallgefahr steigt

Langfristige Folgen

  • zum Beispiel erhöhtes Risiko für Psychosen, Depres­sionen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mögliche körperliche oder psychische Abhängigkeit;
    langfristige bis dauerhafte Arbeits­unfähigkeit möglich, ggf. Entzug nötig

Cannabissucht: Symptome und Prävention

Mögliche Symptome einer Sucht

  • zum Beispiel auffällige Verhaltensänderung, verminderte Leistungsfähigkeit, Lustlosigkeit, sozialer Rückzug, starke Stimmungsschwankungen, erhöhte Fehlerquote bei der Arbeit, häufige Fehltage

Maßnahmen zur betrieblichen Prävention

  • Betriebsvereinbarung zu Cannabisverbot, Führungskräfte zur Betriebsvereinbarung und Vorgehen nach Stufenplan schulen;
    bei Suchtverdacht: Beschäftigte gezielt ansprechen und Stufenplan anwenden

Wichtig: Suchtpotenzial ernstnehmen

Etwa eine von acht Personen, die Cannabis kon­sumiert, wird abhängig*
*Quelle: cannabispraevention.de

Was tun bei Konsum- oder Suchtverdacht?

Ebenso wichtig ist Aufklärungsarbeit. Unternehmen sollten ihre Beschäftigten auf mögliche Folgen von Cannabiskonsum hinweisen. Führungskräfte und idealerweise auch Sicherheitsbeauftragte sollten zudem mögliche Symptome kennen – und Gesprächsstrategien. Es ist ganz wichtig, Beschäftigte anzusprechen, die Symptome von Konsum oder einer Abhängigkeit zeigen. Wie bei allen Drogen gilt: Wer schweigt, kann Betroffenen nicht helfen und riskiert negative Folgen für den ganzen Betrieb. Mögliche Einstiege in ein Gespräch wären: „Mir sind deine glasigen Augen aufgefallen und du wirkst sehr müde. Kannst du dazu etwas sagen?“ Oder: „Ich mache mir Sorgen, weil du länger als sonst für deine Aufgaben brauchst, hat das einen Grund?“

Das Cannabisgesetz ist eine gute Gelegenheit, die eigenen betrieblichen Präventionsmaßnahmen zum Suchtmittelkonsum unter die Lupe zu nehmen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen mit Beratung und Infomaterialien. Bei Suchtverdacht können Betroffene auch an externe Beratungsstellen verwiesen werden.