Arbeitssicherheit : Auf Leitern sicher nach oben
Der Weg auf Dächer, auf große Industrieanlagen und Maschinen – es gibt viele Gelegenheiten, bei denen Beschäftigte kurzfristig Höhenunterschiede von mehreren Metern überwinden müssen. „Leitern sind als Verkehrsweg fast überall im Einsatz“, sagt Thomas Jacob, Referatsleiter der Themenfelder Leitern, Tritte, ortsfeste Arbeitsbühnen im DGUV Fachbereich Handel und Logistik (FBHL).
Allerdings sollten sie immer nur zweite Wahl sein. Denn ein Sturz von der Leiter kann schlimme Folgen haben: Bereits bei geringer Höhe sind schwere Verletzungen möglich.
Klicktipp
DGUV Information 208-016: Vorschriften rund um die sichere Verwendung von Leitern und Tritte ausführlich erläutert.
Für Wege nach oben immer die sicherste Alternative wählen
Zunächst ist daher zu prüfen, ob es nicht eine sicherere Alternative gibt. Das können zum Beispiel Hubarbeitsbühnen, Treppen oder Gerüstaufgänge sein. Deren Einsatz ist allerdings mit hohen Kosten und hohem Aufwand verbunden – sind sie doch nicht so leicht zur Hand wie eine Leiter und im Fall einer Hubarbeitsbühne auch nicht risikofrei.
Ist der Aufwand unter Berücksichtigung von Dauer und Häufigkeit des Einsatzes unverhältnismäßig, darf eine Leiter genommen werden, zumindest solange die Gefährdung gering ist und Beschäftigte das Arbeitsmittel nur kurz nutzen. Das erläutert die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“.
In der Gefährdungsbeurteilung die Verwendung von Leitern prüfen
Hinzu kommt: „Die Verwendung einer Leiter als Verkehrsweg ist nur bis zu einer Höhe von maximal fünf Metern erlaubt. In sehr seltenen Fällen auch darüber“, so Thomas Jacob. „Außerdem muss die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der Zugang und Abgang sicher durchzuführen sind. Dabei sind die baulichen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen.“
Checkliste
Leitern als Verkehrswege verwenden
- Voraussetzungen: nicht mehr als fünf Meter Höhenunterschied und nur bei kurzer Verwendungsdauer; wenn sicherere Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig sind; eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde
- Standfest: Leiter fixieren und gegen Umkippen sichern; der Leiterkopf sollte mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen
- Unterweisung: sicherstellen, dass alle Beschäftigten in die Nutzung der Leiter unterwiesen sind
- Sichtkontrolle vor Einsatz: vor jeder Nutzung Leiter auf Beschädigungen kontrollieren, Leiterfüße nicht vergessen
- Sicht- und Funktionsprüfung: Eine befähigte Person muss regelmäßig den Zustand von Leitern und Tritten genauer prüfen, zum Beispiel den Zustand der Sprossen und Gelenke
Gegen Umkippen zur Seite und nach hinten sichern
Die Leiter muss auch gegen Umkippen gesichert sein. „Das macht man möglichst am Leiterkopf. Dieser sollte mindestens einen Meter über die Austrittsstelle hinausragen, damit man sich beim Ein- und Aussteigen festhalten kann“. Die Witterung ist ebenfalls miteinzubeziehen.
„Kommen die Führungskräfte in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass die Leiter sicher einsetzbar ist, darf sie auch genutzt werden“, meint Thomas Jacob. Werden Leitern lediglich als Verkehrsweg und nicht als Arbeitsplatz verwendet, dürfen sogar Sprossenleitern statt Stufenleitern zum Einsatz kommen.
Sicherheitsbeauftragte können auf den stabilen Stand von Leitern achten
Sicherheitsbeauftragte können mit darauf achten, dass Leitern sicher genutzt werden. Zum Beispiel, indem sie darauf achten, dass das Arbeitsmittel fixiert ist und so steht, dass es nicht wegrutscht. „Oft sind die Leiterfüße abgenutzt und nicht ersetzt worden. Bei Belastung rutscht sie dann nach hinten weg“, weiß Thomas Jacob.
Sicherheitsbeauftragte können bei der Prüfung mithelfen
Bevor Beschäftigte auf die Stufen oder Sprossen steigen, ist vorgeschrieben, dass sie sich das Arbeitsmittel anschauen und prüfen, ob es beschädigt ist. Dazu können Sicherheitsbeauftragte ihre Kolleginnen und Kollegen regelmäßig ermuntern und sie bei der Sichtprüfung unterstützen.
„Das sollte auch Teil der jährlichen Unterweisung durch Vorgesetzte sein. Vergessen diese, darauf hinzuweisen, sollten Sicherheitsbeauftragte sie daran erinnern“, so der Fachmann.
Maximal zehn Kilo auf eine Leiter nehmen
Eine Leiter als Verkehrsweg zu nutzen bedeutet nicht, dass der Weg über die Sprossen und Stufen auch ein guter Transportweg ist. „Maximal zehn Kilogramm dürfen zum Beispiel nur mitgenommen werden. Aber man muss sich ja auch festhalten können“, sagt Thomas Jacob. Werkzeug könnten Elektroinstallateure und Beschäftigte anderer Berufe meist mitnehmen. Dieses sollte in einer Tasche über der Schulter oder einer Bauchtasche transportiert werden. Dann bleiben auf dem Weg nach oben die Hände frei, um sich an der Leiter festhalten zu können.