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Der sichere Umgang mit Leitern
Plattform- oder Podestleitern gewährleisten einen sicheren Stand und verringern das Unfallrisiko. © BG BAU/Michael Meyer

Arbeitssicherheit : Der sichere Umgang mit Leitern

Durchschnittlich ca. 20.000 Arbeitsunfälle mit Leitern verzeichnet die DGUV pro Jahr, viele davon mit schweren Folgen. Ursache ist meist nicht die.

Schnell wird eine Stehleiter in der Alltagshektik einmal in zusammengeklapptem Zustand ans Regal gelehnt. Etwa, um von der vorletzten oder letzten Stufe aus einen Karton mit übergreifenden Armen von oben zu packen. „Ein gefährlicher und sogar verbotener Umgang mit einer Leiter“, erklärt Thomas Jacob, verantwortlich für Leitern, Tritte und ortsfeste Arbeitsbühnen im Fachbereich Handel und Logistik der DGUV. Erstens, weil die unerlaubt als Anlegeleiter verwendete Stehleiter wegrutschen kann. Und zweitens, weil oben auf den Stufen ein Balanceakt droht.

„Gerade bei Höhen von bis zu zwei Metern wird die Gefahr eines Sturzes häufig unterschätzt“, weiß Jacob. Und zu glauben, im Zweifelsfall könne man problemlos abspringen, ist ein weitverbreiteter Irrtum. Fakt ist: Die bei einem Sprung aus nur einem Meter Höhe wirkenden Kräfte sind etwa sechsmal so hoch wie beim Gehen – Knie- und Fußverletzungen sind häufig die Folge.

Klicktipp

Der DGUV-Fachbereich Handel und Logistik bietet eine große Sammlung an Publikationen zu Leitern.

Leitern mit Bedacht einsetzen und prüfen

Generell dürfen Leitern nur eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass für die geplante Tätigkeit kein sichereres Arbeitsmittel, wie etwa ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne, zur Verfügung steht. Beim Gebrauch von Leitern sind die häufigsten Unfallursachen: Einsatz einer falschen Leiter, unzureichende Leiterhöhe, Fehltreten, Abrutschen und das Hinauslehnen aus der Leiterachse.

Bei einer Stehleiter dürfen die obersten zwei Stufen, bei einer Anlegeleiter die obersten drei Stufen und bei einer Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen nicht betreten werden. Die Schuhe der Beschäftigten müssen rutschhemmend sein und einen sicheren Stand ermöglichen. Dasselbe gilt für den Untergrund.

Grundsätzlich mahnt Jacob, nicht überstürzt die erstbeste Leiter einzusetzen. Die Zeit muss sein, eine für die jeweilige Tätigkeit adäquate und standfeste Leiter zu besorgen, die sich außerdem in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Um das sicherzustellen, sind regelmäßige Funktionskontrollen durch eine befähigte Person sowie die Sichtprüfung auf Beschädigungen vor jeder Verwendung unerlässlich.

Kein Leichtsinn auf der Leiter

Auch wenn es banal klingt: Der Einsatz von Leitern hat seine Tücken. Auf sie regelmäßig hinzuweisen und Beschäftigte dafür zu sensibilisieren, lohnt sich für die Akteurinnen und Akteure des Arbeitsschutzes im Betrieb. Entgegen der Annahme, dass schwere Unfälle nur passieren, wenn Menschen auf hohe Leitern steigen, zeigt die Realität, dass bereits Stürze aus geringen Höhen zu schweren und langwierigen Verletzungen führen können.

Nur scheinbar wirkt eine Leiter von geringer Bauhöhe ungefährlich. Diese unterschätzte Gefährdung paart sich gerne mit Leichtsinn. Als eine der sichersten Leitern gilt die Podestleiter. Sie endet in einer Plattform und verfügt über ein Geländer. Auf diese Weise gibt es Bewegungsspielraum, um Gegenstände ohne Balanceakt zu bewegen.

Sicher auf Sprossen

Ein Sturz aus bereits geringer Höhen kann schwere Folgen ...

Gut zu wissen

Hinweise zum sicheren Umgang mit Leitern

  • Anlegeleitern in einem Winkel von etwa 70 Grad anlehnen.
  • Leitern nur an sicheren Flächen anlegen. Keine Glasflächen, Stangen oder unverschlossene Türen! Leitern möglichst am Leiterkopf fixieren.
  • Übersteigen nur, wenn die Anlegeleiter mindestens einen Meter übersteht oder an der Ausstiegstelle eine Haltemöglichkeit (z.B. ein Geländer) vorhanden ist. Von Stehleitern nie übersteigen.
  • Bei Stehleitern auf eine gespannte Spreizsicherung achten.
  • Bei allen Leiterarten auf tragfähigen und ebenen Untergrund achten. Keine Kisten oder Tische, keine losen Unterlagen oder untergelegte Steine.
  • Keine Gegenstände über zehn Kilogramm oder mit einer Windangriffsfläche größer als einem Quadratmeter mitführen.
  • Drei-Punkt-Methode anwenden: Ein Fuß und zwei Hände oder zwei Füße und eine Hand haben immer gleichzeitig Kontakt zur Leiter.
  • Nicht aus der Leiterachse hinauslehnen.
  • Die obersten zwei Leiterstufen dürfen bei Stehleitern ohne Plattform nicht betreten werden.
  • Bei Anlegeleitern dürfen die obersten drei Stufen und bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter die obersten vier Stufen nicht betreten werden.

Fester Stand auf der Leiter: Beide Füße auf der Stufe

Seit Dezember 2018 gilt die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121. In ihrem Teil 2 werden zwei Neuerungen eingeführt: Erstens dürfen Arbeiten auf Leitern nur noch bis fünf Meter Standhöhe ausgeführt werden. Zuvor lag die Grenze bei sieben Metern. Zweitens sind Arbeiten auf Leitern nur noch erlaubt, wenn man mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform steht. Dies kann durch die Verwendung einer Stufenleiter erfolgen. Eine Sprossenleiter darf als Arbeitsplatz nur nur eingesetzt werden, wenn diese mit einem Einhängepodest oder Aufsetzstufen versehen wird. Als Verkehrsweg dürfen auch weiterhin Sprossenleitern verwendet werden.