Arbeitssicherheit : „Bei Hitze steigt auch das Unfallrisiko“
Welche Pflichten haben Arbeitgebende oder Unternehmen, um Arbeiten im Freien möglichst gesundheitsschonend zu gestalten?
Zunächst müssen Arbeitgebende eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. An heißen Tagen sind bei Arbeiten im Freien die Folgen von Überhitzung, von UV-Strahlung sowie von Ozonbelastung zu betrachten. Hitze kann auch zu Konzentrationsschwierigkeiten führen, dadurch steigt das Unfallrisiko.
Gegen die genannten Gefährdungen müssen Arbeitgebende Schutzmaßnahmen ergreifen. Sie können zum Beispiel Arbeitszeiten, insbesondere bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten, in die Morgen- und Abendstunden verlegen oder Arbeiten im Schatten ermöglichen, etwa durch Schattenspender.
Was müssen Arbeitgebende tun, um die Arbeit in der Hitze zu erleichtern?
Arbeitgebende sollten dafür sorgen, dass körperbedeckende, luftige, aber UV-undurchlässige Kleidung getragen wird. Gegebenenfalls sind Kopfbedeckungen mit Nackenschutz und Sonnenbrillen mit Seitenschutz sowie UV-Schutzmittel zur Verfügung zu stellen. Kurze Pausen sollten ermöglicht werden.
Worauf können Sicherheitsbeauftragte bei der Gestaltung von Arbeit im Freien achten und worauf sollten sie Kolleginnen und Kollegen hinweisen?
Sicherheitsbeauftragte sollten aufmerksam beobachten, ob die genannten Maßnahmen von ihren Kolleginnen und Kollegen ausreichend beachtet werden. Tragen sie körperbedeckende Kleidung und Kopfbedeckungen? Ist die frei liegende Haut ausreichend mit UV-Schutzmitteln eingecremt? Trinken sie genügend Wasser?
Getränke sollten im direkten Arbeitsumfeld zur Verfügung stehen. Sorgen die Beschäftigten selbst, wenn immer möglich, für Sonnenschutz? Ist dies nicht der Fall, rate ich dazu, den Kollegen oder die Kollegin und eventuell die Führungskraft anzusprechen.
Zudem können Sicherheitsbeauftragte bei sich selbst und den Kolleginnen und Kollegen auf Symptome achten, wie zum Beispiel Hautrötung oder Erschöpfung. Ein hochroter Kopf kann zum Beispiel ein Anzeichen für einen Sonnenstich sein.