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Wenn es im Büro zu laut wird
Ein hoher Geräuschpegel stört beim konzentrierten Arbeiten und kann sogar gesundheitliche Beschwerden hervorrufen. © iStock/monkeybusinessimages

Arbeitssicherheit : Wenn es im Büro zu laut wird

Lärm entsteht auch im Büro. Da störender Schall kann die psychische und körperliche Gesundheit gefährden. Er ist nach Möglichkeit zu reduzieren.

Deutschlandweit sind Schätzungen zufolge etwa 32 Millionen Menschen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen tätig. Dort sind sie unter Umständen einer Belastung durch Lärm ausgesetzt. Dessen Quellen sind beispielsweise

  • Gespräche von Kolleginnen und Kollegen am Telefon oder untereinander,
  • technische Geräte wie Drucker, Telefonanlagen, Klimaanlagen und Tastaturen,
  • Verkehrs- und Baustellenlärm, der von draußen kommt.

Eingeschränkte Konzentration

Angenommen, in einem Büro sitzen vier Beschäftigte. Eine Kollegin druckt ein mehrseitiges Dokument, ein anderer Kollege diskutiert angeregt mit einem Kunden am Telefon und die dritte Beschäftigte tippt lautstark auf ihrer Tastatur. Der vierte schließlich muss dringend ein wichtiges Dokument bearbeiten. Ihm fällt diese Arbeit jedoch enorm schwer. Der Grund: Die verschiedenen Lärmquellen schränken seine Konzentrationsfähigkeit stark ein. Immer wieder lauscht er dem Telefonat des Kollegen. Auch das Klackern der Tastatur stört ihn. Die für ihn nicht notwendigen Geräusche lenken ihn ab. Die eigene Arbeit fällt ihm schwer und häufiger als sonst unterlaufen ihm Fehler.

Beschwerden durch Lärm

Menschen empfinden Geräusche als unterschiedlich stark störend. Sprache lenkt in der Regel stärker ab als monotone Geräusche, wie zum Beispiel von einer Klimaanlage oder Verkehrslärm. Trotzdem können alle Arten von Lärm zu Symptomen wie Kopfschmerzen, vorzeitiger Ermüdung und Stress führen.

Haben Sicherheitsbeauftragte den Eindruck, dass es im Büro laut ist, oder beschweren sich andere Beschäftigte bei ihnen über Lärm im Büro, sollten sie Vorgesetzte oder Arbeitgeber darüber informieren. Unternehmen sind verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch für Büroarbeitsplätze. Gegebenenfalls ist die Höhe der Lärmbelastung festzustellen, eine bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilung muss ergänzt werden und es sind Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen für Büroarbeitsplätze enthält die Broschüre „VBG-Fachwissen: Gesundheit im Büro“.

Höchstwerte für Lärm im Büro

Für die Arbeit im Büro gilt, dass der Schallpegel so niedrig wie möglich zu halten ist. Für überwiegend geistige Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, darf der Beurteilungspegel maximal 55 Dezibel betragen, bei Tätigkeiten mit höherem Routineanteil 70 Dezibel. Außerdem darf es im Büroraum nicht hallen. Genaue Vorgaben macht die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“.