Link to header
Lärmprävention? Hört sich gut an!
Lärm belastet nicht nur das Gehör, sondern den gesamten Körper. Insbesondere in den Branchen Holz und Metall gelten an vielen Arbeitsplätzen Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. © AdobeStock/Phovoir

Arbeitssicherheit : Lärmprävention? Hört sich gut an!

Schallschutz kann es gar nicht genug geben? Stimmt nicht. Zum internationalen Tag gegen Lärm über optimalen Lärmschutz am Arbeitsplatz.

Was ein Zuviel, aber auch ein Zuwenig an Schallschutz am Arbeitsplatz bewirken kann und warum Umgebungsgeräusche bis zu einem gewissen Grad sogar gut sind, erklärt Peter Hammelbacher. Er ist Akustikfachmann der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zum internationalen Tag gegen Lärm am 27. April 2022.

Herr Hammelbacher, wieso lautet das diesjährige Motto des internationalen Tags gegen Lärm „Hört sich gut an“?

Mit dem Motto soll zum Nachdenken über unsere akustische Umwelt angeregt werden. Unser Gehör ist ja 24/7 auf Empfang und unbewusst erwarten wir von unserer Umgebung einen bestimmten Klang. In einer Kirche erwarten wir ein langes, halliges Echo und in einem dichten Wald klingt alles dumpf.

Wenn unsere Erwartung allerdings nicht erfüllt wird und Seh- und Höreindruck nicht übereinstimmen – zum Beispiel, weil ungeeignete Schalldämmung eingesetzt wird –, sind wir irritiert. Das beeinflusst unser Wohlbefinden. Auch am Arbeitsplatz muss das Ziel von Lärmprävention daher sein, den optimal geeigneten Lärmschutz zu finden.

Inwiefern betrifft das Motto des diesjährigen Tags gegen Lärm die Mitgliedsunternehmen und die Versicherten der BGHM?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass die Belastung durch Lärm am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich sein soll. Speziell in den Branchen Holz und Metall gibt es zudem viele Arbeitsplätze, an denen Grenzwerte eingehalten werden müssen. Denn Lärm ist nicht nur für unser Gehör, sondern für unseren gesamten Körper eine Belastung. Er kann neben auralen Wirkungen wie beispielsweise einer Lärmschwerhörigkeit auch sogenannte extra-aurale Lärmwirkungen haben, umgangssprachlich auch als Lärm-Stress bekannt.

Deswegen ist eine Mindestlärmdämpfung in Arbeitsräumen vorgeschrieben, die gut geplant sein will. Ein Beispiel dafür: Im Zuständigkeitsbereich der BGHM gibt es viele Industriehallen, die eine lange Nachhallzeit haben – vergleichbar mit der eben erwähnten Kirche. Dadurch bleibt Lärm unnötig lange im Raum und addiert sich zu dem nachfolgenden Lärm hinzu. Der Schallpegel im Raum ist dadurch unnötig hoch.

Wie ist speziell mit solchem sich aufaddierendem Lärm umzugehen?

Im Freien auf einer großen Wiese sinkt der Schallpegel um 6 dB, wenn man den Abstand zu einer Schallquelle zum Beispiel von fünf auf zehn Meter verdoppelt. Damit es in einer Industriehalle nicht zur oben beschriebenen Pegelüberhöhung kommt, sollte es dort so sein, dass der Schallpegel mindestens um 4 dB sinkt. Es ist ein anspruchsvolles Unterfangen, in einer Industriehalle bei einer Abstandsverdopplung eine Pegelabnahme von 4 dB zu erreichen. Schallabsorber sollten dafür schon bei der Planung und beim Bau der Halle berücksichtigt werden.

Gibt es auch das Gegenteil, also zu viel Dämpfung und damit eine Geräuschkulisse am Arbeitsplatz „wie im dichten Wald“?

Das kommt seltener vor, aber auch das gibt es. Ich war einmal in einem Großraumbüro, in dem waren viele Gegenstände schallabsorbierend: der dicke Teppichboden, die Akustikdecke, Möbel und Trennwände. Mein Gehirn registrierte telefonierende Menschen, aber ich hörte nichts – das war schon fast unheimlich. Wenn Seh- und Höreindruck nicht zusammenpassen, ist das auch nicht optimal.

Wichtig ist es also, den passenden Lärmschutz für die jeweilige Arbeitsumgebung zu finden und diesen schon bei der Planung von Räumen zu beachten. Eine Nachrüstung ist in der Regel sehr komplex und weniger erfolgreich als eine schon beim Bau und bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes geplante Lärmdämmung.