Lässt sich die Einhaltung der Grenzwerte nicht sicher ermitteln, müssen Betriebe die Lärmbelastung nachmessen. Sicherheitsbeauftragte können dabei unterstützen.
Lässt sich die Einhaltung der Grenzwerte nicht sicher ermitteln, müssen Betriebe die Lärmbelastung nachmessen. Sicherheitsbeauftragte können dabei unterstützen.