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Betriebsbesichtigung: „Sibe bringen Fachwissen ein!“
Sicherheitsbeauftragte können der Aufsichtsperson oft relevante Infos liefern – und selbst Fragen stellen. © Getty Images/ alvarez

Sibe-Tipps : Betriebsbesichtigung: „Sibe bringen Fachwissen ein!“

Warum es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ist, an einer Betriebsbesichtigung teilzunehmen, erklärt DGUV-Experte Gerhard Kuntzemann.

Herr Kuntzemann, warum ist das Thema Betriebsbesichtigung durch die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) relevant?

Ein wichtiger Aspekt ist die Wertschätzung, wenn die Aufsichtsperson kommt und sagt, dass Sicherheitsbeauftragte bei der Betriebsbesichtigung mitgehen sollen. Den Kolleginnen und Kollegen, die das sehen, kann das positiv auffallen. Sibe sind in manchen Betrieben nicht ausreichend sichtbar, weshalb die Potenziale dieses Ehrenamtes dann nicht ausgeschöpft werden. Die Teilnahme an der Betriebsbesichtigung kann die Reputation von Sibe erhöhen. Bei einem angekündigten Besuch der Aufsichtsperson können Sibe auch vorab die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ansprechen, dass sie gerne dabei sein möchten.

Inhaltlich können Sibe ebenfalls einiges zu einer Besichtigung beitragen. Oft sind bei einer Begehung auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und eine Führungskraft dabei. Wenn die Aufsichtsperson dann Fragen zu einem bestimmten Arbeitsbereich hat, sind es häufig Sibe, die wichtige Vor-Ort-Kenntnisse und Fachwissen einbringen.

Gerhard Kuntzemann (BGHM) ist Leiter des Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte bei der DGUV. © BGHM

Und wie profitieren Sibe selbst fachlich?

Sie können der Aufsichtsperson Fragen stellen. In der Regel sind das konkrete Fragen zu ihrem eigenen Arbeitsbereich – beispielsweise nach der geeigneten persönlichen Schutzausrüstung für eine Tätigkeit. Mit der Aufsichtsperson haben Sibe ja die Arbeitsschutzexpertise schlechthin vor Ort. Das können sie nutzen und sich so proaktiv fortbilden.

Wenn Sibe konstante Mängel im Betrieb bemerken und intern nicht weiterkommen – halten Sie es für sinnvoll, wenn sie selbst die Aufsichtsperson um eine Besichtigung bitten?

Das kann schnell in die falsche Richtung kippen, wenn Sibe ohne Wissen der Führungskräfte die Aufsichtsperson kontaktieren. Sibe werden dann schnell als Aufpasserin oder Aufpasser der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wahrgenommen. Gibt es allerdings eklatante Arbeitsschutzmängel, kommt es vor, dass Sibe beim Unfallversicherungsträger anrufen und darauf hinweisen. Dann muss sich die Aufsichtsperson überlegen, wie sie die Anonymität der Sibe wahrt, wenn sie den Hinweisen nachgeht. Bestenfalls wartet sie etwas mit einem Besuch und schaut sich zunächst andere Bereiche des Betriebes an – und nicht direkt das Problem, auf das hingewiesen worden ist.

Wenn es mehrere Sibe im Unternehmen gibt, sollten dann alle an einer Betriebsbesichtigung teilnehmen?

Meistens wird der oder die Sicherheitsbeauftragte hinzugezogen, die im für die Begehung relevanten Bereich tätig ist. Wenn in einem großen Betrieb mehrere Arbeitsorte geprüft werden, kann die Aufsichtsperson theoretisch auch zwei oder drei Sibe in dem jeweiligen Bereich mitnehmen. Das muss dann vorab gut organisiert werden.

Manchmal kommt die Aufsichtsperson aber auch unangekündigt. Sollten dann die Sibe spontan dazugeholt werden?

Auch in diesem Fall geht die Initiative meist von der Aufsichtsperson aus. Wenn diese fragt, ob der oder die Sibe kurz den Arbeitsplatz verlassen und für einige Minuten dazugeholt werden kann, dann stimmen die Verantwortlichen im Betrieb in der Regel zu. Das klappt nicht immer, denn manche Tätigkeiten können nicht einfach spontan unterbrochen werden.

Welche Infos sollten Sibe im Nachgang bekommen beziehungsweise einfordern?

Normalerweise gibt es einen Besichtigungsbericht nach dem Termin. Der sollte zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn Sibe nicht bei der Begehung dabei waren. Zusätzlich kann die Sifa auch persönlich mit den Sibe sprechen, insbesondere dann, wenn die Aufsichtsperson bei der Betriebsbesichtigung Mängel entdeckt hat. Es ist wichtig, dass Sibe wissen, wie auf den Mangel oder die Mängel reagiert werden muss. Bestenfalls werden sie bei der Maßnahmenfindung einbezogen.