
Sibe-Tipps : Impulse für Sibe: Schutzausrüstung nicht angelegt
Es begegnet Sicherheitsbeauftragten (Sibe) im Alltag immer wieder: Eine Kollegin oder ein Kollege hat Teile ihrer oder seiner persönlichen Schutzausrüstung (PSA) nicht angelegt. Wenn das nur versehentlich geschieht, reicht eine freundliche Erinnerung.
Aufklären und erinnern
Manchmal tragen Beschäftigte aus bestimmten Gründen ihre PSA nicht, etwa weil sie nicht richtig passt, da der Betrieb sie nur in einer Größe für alle beschafft hat. Das ist unbequem. Auch Unwissen über die Bedeutung der PSA kann die Ursache dafür sein, dass sie nicht getragen wird. Dabei kommt PSA erst zum Einsatz, wenn sich andere Schutzmaßnahmen, zum Beispiel technischer oder organisatorischer Natur, nicht umsetzen lassen.
Auch unterschätzen manche Beschäftigte langfristige Folgen, die ihre Tätigkeit ohne geeignete PSA haben kann. Die schädlichen Wirkungen von Lärm etwa sind nicht immer gleich zu spüren. Ist der Langzeitschaden aber schließlich da, lässt er sich oft nicht mehr beheben. Es ist daher wichtig, dass Sibe ihre Kolleginnen und Kollegen informieren, für die Gefährdungen sensibilisieren und immer wieder daran erinnern, die PSA zu tragen – freundlich, aber bestimmt.
Fakten zur PSA
Sind Kombinationen aus PSA zulässig? Wer trägt die Kosten? Was ist unter Gebrauchsdauer zu verstehen? Fragen und Antworten zu allgemeinen PSA-Themen.
Vorgesetzte einbeziehen
Doch sie können noch mehr tun. Tragen Beschäftigte die PSA nicht, weil sie nicht richtig passt, sollten Sibe das bei ihren Vorgesetzten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ansprechen. Diese können es in Richtung Geschäftsleitung weitertragen, damit die PSA in anderen Größen oder gar Modellen angeschafft wird. Vor größeren Anschaffungen sollte die Unternehmensleitung die Sibe beteiligen. Sie kann zudem einen Trageversuch anbieten und so die Beschäftigten einbinden.