Arbeitssicherheit : Neue Standards für Sibe-Grundqualifizierung
Das Aufgabenspektrum von Sicherheitsbeauftragten ist breit: Sie erkennen Mängel in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz, informieren ihre Vorgesetzten darüber, wirken an Gefährdungsbeurteilungen mit und unterstützen bei der Einarbeitung neuer Kolleginnen und Kollegen. Um mit diesen Situationen gut umzugehen, werden Sibe darauf bei der Aufnahme ihres Ehrenamts in Weiterbildungen vorbereitet. Was die Weiterbildungen konkret vermitteln sollen, wurde nun erstmals im DGUV Grundsatz 311-004 „Rahmenkonzept zur Grundqualifizierung von Sicherheitsbeauftragten“ zusammengefasst.
Hochwertige Grundqualifizierung
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müssen für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen sorgen. So richtet sich der neue DGUV Grundsatz an die Unfallversicherungsträger, aber auch an freie Bildungsträger, die Sibe qualifizieren. Der im Grundsatz formulierte Standard hilft dabei, zu überprüfen, ob bisherige Qualifizierungsangebote für Sibe ausreichen oder angepasst werden sollten. „Wir setzen erstmals einen einheitlichen Standard für eine hochwertige Grundqualifizierung“, sagt Gerhard Kuntzemann, Leiter des Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Lernziele vorgeben
Der Grundsatz definiert vier Felder, auf denen Sibe während der Grundqualifizierung Know-how erwerben sollen: Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Personal- und Selbstkompetenz sowie Sozialkompetenz. „Konkret geht es darum, dass Sicherheitsbeauftragte die Grundkenntnisse zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit erwerben und befähigt werden, Probleme zu erkennen, darauf aufmerksam zu machen und Maßnahmen vorzuschlagen. Außerdem müssen sie in der Lage sein, glaubhaft eine Vorbildrolle einzunehmen sowie Akzeptanz und Klarheit über die eigene Rolle herzustellen“, fasst es Riecke Grünthal zusammen. Als Referentin für Strategische Qualifizierung in der Hauptabteilung Prävention der DGUV hat sie die Erstellung des Grundsatzes koordiniert. „Wir definieren das Ziel, nicht den Weg“, sagt Grünthal. Das ermöglicht mehr Flexibilität, zum Beispiel beim Format. „Manche Angebote bestehen aus Präsenzseminaren, andere setzen auf Online-Schulungen oder kombinierte Blended-Learning- Formen“, so Grünthal.
Das soll auch weiterhin möglich sein – solange Sibe im Ergebnis die geforderten Kompetenzen erwerben. Darüber hinaus bekommen Träger, die Weiterbildungen anbieten, in einem didaktischen Rahmenkonzept auch Leitlinien an die Hand. Sie sollen helfen, die gewünschten Ziele zu erreichen.
Eigenen Status checken
Der DGUV Grundsatz wird so vor allem künftige oder bislang noch nicht qualifizierte Sibe befähigen, sich auf ihre Tätigkeit vorzubereiten. Doch auch erfahrenere Sibe sollten einen Blick in den Grundsatz werfen. Denn er enthält zwei Dokumente, die helfen, die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten richtig einzuordnen. Das eine ist der Sibe-Kompetenzcheck. „Er hilft dabei einzuschätzen, wie stark wichtige Sibe- Kompetenzen wie eine gute Gesprächsführung bereits verinnerlicht wurden und wo noch Lücken sind“, sagt Kuntzemann. Lücken können mithilfe einer Fortbildung geschlossen werden.
Beispiele aus dem Sibe-Kompetenzcheck
- Fachkompetenz: für Unternehmen und Einrichtungen relevante Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz kennen. Einschätzen, welche größeren Gefährdungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz es im Betrieb gibt.
- Methodenkompetenz: Wissen, wie Kolleginnen und Kollegen anzusprechen sind, die sich oder andere durch ihr Verhalten gefährden. Eigene Beobachtungen an Vorgesetzte so weitergeben, dass diese die Bedeutung rasch erfassen.
- Personal- und Selbstkompetenz: Sich fortlaufend informieren und kontinuierlich weiterbilden. Vertrauensverhältnis zu Vorgesetzten aufbauen.
- Sozialkompetenz: Sich im Betrieb bekannt machen, ansprechbar sein und aktiv auf Kolleginnen und Kollegen zugehen. Mit Einwänden anderer Personen konstruktiv umgehen.
Den Überblick über die bereits absolvierten Weiterbildungen erleichtert der Sibe-Qualifizierungspass. Sibe können darin dokumentieren, welche Kurse und Seminare sie wann bei welcher Institution besucht haben. So lässt sich rasch erfassen, ob es wieder an der Zeit für eine Weiterbildung ist. „Die DGUV empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre eine Fortbildung zur Auffrischung zu besuchen“, erklärt Kuntzemann. So bleiben Sibe auf dem neuesten Stand – und können ihrer Rolle gerecht werden.