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Sicherheitsschuhe für geschützte Füße
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Fußschutz verschiedene Anforderungen erfüllen, etwa antistatische Eigenschaften besitzen oder Wasserdichtheit © Getty Images/Nur Fandilah

Arbeitssicherheit : Sicherheitsschuhe für geschützte Füße

Sicherheitsschuhe schützen den Fuß bei risikoreichen Tätigkeiten. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet über die benötigte Schuhkategorie.

Auf Baustellen herrscht Helmpflicht, um den Kopf vor ­möglichen herabfallenden Gegenständen zu schützen. Aber was, wenn diese Gegenstände auf den Füßen landen? Auch dafür gibt es persönliche Schutzausrüstung (PSA). „Fußschutz schützt zum Beispiel vor Stoßen, Stolpern, Ausrutschen und Umknicken, Einklemmen, vor umfallenden oder herabfallenden Gegenständen, dem Hineintreten in spitze Gegenstände und vor ­Hitze, Kälte oder Chemikalien“, erklärt Andreas Vogt, Sach­gebietsleiter Fußschutz im Fachbereich „Persönliche Schutzausrüstung“ der DGUV.

Schuhbezeichnung S, P oder O?

Im Arbeitsschutz wird in Sicherheitsschuhe (S), Schutzschuhe (P) und Berufsschuhe (O) eingeteilt. Alle drei Kategorien geben gewisse Grundanforderungen vor, etwa an die Schuhform oder Anforderungen an die Rutschhemmung, und gehören zu Klasse I oder II. Schuhe der Klasse I bestehen aus Leder oder anderen Materialien wie Textil. Klasse II sind voll­ständig ­geformte bzw. aus vulkanisiertem Material wie Gummi gefertigte ­Schuhe für Arbeiten im Nassbereich.

Welche Schutzanforderungen der ­jeweilige Schuh gewährleistet, ­zeigen sieben Kategorien. In der Kennzeichnung auf der Schuhlasche kann die Kategorie abgelesen werden. Auf Schuhe mit Grundanforderung (SB, PB oder OB) folgen die Kategorien 1 bis 7 für zusätzliche und sich ­ergänzende Anforderungen, etwa antistatische Eigenschaften, Wasserdichtheit oder metallische Einlagen gegen Durchstich. Darüber hinaus kann der Schuh besondere Anforderungen erfüllen wie wärme- oder kälteisolierende Sohlen (HI bzw. CI) oder Halt auf Leitern (LG).

Die verschiedenen Schuhe

Sicherheitsschuhe (S)
mit Zehenkappe, geeignet für hohe Belastung → geprüft mit 200 Joule Prüfenergie (20-Kilogramm-­Gegenstand fällt aus einem Meter Höhe) und 15 Kilonewton Druckkraft (entsprechen ca. 1.500 Kilogramm Druckbelastung)

Schutzschuhe (P)
mit geringer belastbarer ­Zehenkappe → geprüft mit 100 Joule Prüfenergie und 10 Kilonewton Druckkraft

Berufsschuhe (O)
ohne Zehenkappe → erfüllen Grundanforderungen

Welche Anforderungen die jeweiligen Kurzzeichen beinhalten, erklärt das Sachgebiet Fußschutz der DGUV.

Die richtige Wahl

Die Gefährdungsbeurteilung, mit der individuelle Risiken für Beschäftigte ermittelt werden, bestimmt die Schuhauswahl. Gerüstbau oder die Arbeit auf Lagerplätzen etwa erfordern eine durchstichhemmende Sohle, Arbeiten mit frischem Asphalt im Straßenbau eine Hitzeschutzsohle, und bei Anwendung im Nassbereich müssen Schuhe vor Wassereintritt schützen. „Eine Beispielsammlung von Tätigkeitsbereichen kann bei der Auswahl helfen“, rät Vogt. Und er weiß aus Erfahrung: „Nur bequeme PSA wird auch gern getragen. Daher unbedingt auf Ergonomie und Tragekomfort achten.“ Auch subjektive Vorlieben wie Farbe, Aussehen oder Gewicht können eine Rolle spielen.

Beispielsammlung von Tätigkeitsbereichen

Die Beispielsammlung von Tätigkeiten, bei denen Fußschutz benötigt wird, hilft bei der Auswahl.

Beschäftigte miteinbeziehen

Um den passenden Schuh zu finden, können mit den Beschäftigten Tragetests verschiedener Modelle von verschiedenen Herstellern durchgeführt werden. Je nach Unternehmensgröße kann dies beim Anbieter vor Ort geschehen, manche Herstellerfirmen besuchen Unternehmen auch am Standort und machen dort Fußvermessungen und gegebenenfalls Schuhanpassungen.

Den Bedarf an neuen Schuhen müssen Beschäftigte ihren Vorgesetzten bzw. Führungskräften melden. Diese sind verpflichtet, PSA bereitzustellen. Aber auch das wache Auge von Sicherheitsbeauftragten ist gefragt. „Sie sollten explizit auf unversehrten Fußschutz und den richtigen Umgang damit achten – denn nur ein intakter Schuh schützt“, so Vogt. Lederschuhe etwa sollten nicht auf der Heizung trocknen, dadurch wird das Leder brüchig. Er rät zu zwei Paar Schuhen pro Person, so ist genug Zeit zum Trocknen. Auch orthopädische Einlagen sind nicht ohne Weiteres erlaubt.

Sonderschuharten mit ­Fußschutz

  • für Schweißarbeiten
  • für Arbeiten mit handgeführten Spritzeinrichtungen, z. B. Hochdruckwasserstrahlern
  • zum Schutz gegen Kettensägenschnitte
  • für Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen
  • zum Schutz gegen Chemikalien
  • mit wärme- oder kälteiso­lierendem Schuhunterbau

Für orthopädische Einlagen müssen Schuhe vom Hersteller zertifiziert und anpassbar sein, da sonst die Schutzfunktion beeinträchtigt sein könnte (etwa durch zu geringen Abstand vom Zeh zur Zehenkappe).

Eine Herstellerliste für ortho­pädischen Fußschutz stellt die DGUV zur Verfügung.

Nachhaltige Nutzung

In der Unterweisung zum Sicherheitsschuh wird die bestimmungsgemäße Verwendung erklärt – aber auch die Pflege und Reinigung. „Je seltener Schuhe ersetzt werden müssen, desto nachhaltiger“, weiß Experte Vogt. Hersteller achten inzwischen auch immer mehr auf Nachhaltigkeit, setzen Recycling- und nachwachsende Rohstoffe ein und bieten Rückgabesysteme für eine Wiederverwertung an.