Link to header
Betriebsbesichtigung: Beratung vor Ort
Sicherheitsbeauftragte können der Aufsichtsperson wichtige Hinweise zu konkreten Arbeitsbedingungen liefern. © Getty Images/Kupicoo

Arbeitssicherheit : Betriebsbesichtigung: Beratung vor Ort

Die Betriebsbesichtigung gehört zum Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung. Unternehmen sollten den Besuch der Aufsichtsperson als Chance begreifen – und Sicherheitsbeauftragte einbeziehen.

Wenn Markus Tischendorf zu einer Betriebsbesichtigung kommt, weiß er nie genau, was ihn erwartet. Mängel und Gefahrstellen erkennt er meist schnell. Kein Wunder nach mehr als 20 Jahren als Aufsichtsperson bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Doch ebenso wichtig ist ihm der konstruktive Austausch.

Welche Ziele hat die Betriebsbesichtigung?

Die Ziele einer Betriebsbesichtigung definiert das Sozialgesetzbuch (SGB VII § 17): Die Unfallversicherungsträger prüfen vor Ort, ob der Betrieb „Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren“ durchführt. Und genau das gilt es zu überwachen. Gleichzeitig soll die Aufsichtsperson die Arbeitgebenden und Beschäftigten beraten.

Betriebsbesichtigung: „Sibe bringen Fachwissen ein!“

Warum es für Sicherheitsbeauftragte (Sibe) in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ...

Welche Anlässe gibt es?

Da Aufsichtspersonen wie Markus Tischendorf eine große Zahl von Betrieben betreuen, orientieren sie sich bei der Entscheidung für einen Besuch an verschiedenen Faktoren. Bei der BG ETEM helfen dabei einerseits Betriebskataster: „Wir haben alle relevanten Daten zu einem Unternehmen digital gespeichert und können verschiedene Marker abfragen, etwa zur KI-unterstützten Aussage zur Unfalltendenz eines Betriebes“, sagt Tischendorf. „Daraus ergibt sich, welche Betriebe einen größeren Beratungsbedarf haben.“ Auch konkrete Anlässe wie Arbeitsunfälle oder die Umstellung betrieblicher Prozesse können ein Grund sein.

Angekündigt oder unangekündigt?

Ist eine Unfalluntersuchung nötig, erfolgt ein Besuch auch mal kurzfristig und unangekündigt. Die Regel ist das laut Tischendorf aber nicht: „Wenn es etwa um einen komplexen Stromunfall geht oder ich mehrere Bereiche besichtigen muss, kündige ich mich in der Regel an. Auch, weil dann mehrere Ansprechpersonen dabei sein sollten.“

Nach der Begehung werden die Ergebnisse besprochen. Auch sichtet die Aufsichtsperson Dokumente zum Arbeitsschutz. © DGUV/Wolfgang Bellwinkel

Wer sollte am Termin teilnehmen?

Immer dabei sein sollte die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber beziehungsweise eine befugte Vertretung. Ebenso eine leitende Führungskraft der jeweiligen Abteilung sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt kann hinzugezogen werden. „Wünschenswert ist auch eine Person aus dem Betriebsrat, ebenso der oder die Sicherheitsbeauftragte“, sagt Tischendorf. Letzteres sei nicht immer möglich, insbesondere bei einem unangekündigten Termin. Aber empfehlenswert ist die Teilnahme von Sicherheitsbeauftragten allemal, denn sie können bei der Begehung wertvolle Impulse liefern.

Wie läuft die Besichtigung ab?

Markus Tischendorf nutzt gerne die ersten Minuten, um die Ziele und den Grund seines Besuches zu erläutern. „Manchmal braucht es eine Weile, bis sich auch die Teilnehmenden aus dem Betrieb bei dem Termin aktiv einbringen. Es freut mich, wenn sie dann auch mir Fragen stellen.“ Neben einer Begehung ist das gemeinsame Sichten relevanter Dokumente vorgesehen. Dazu zählen neben der Gefährdungsbeurteilung auch Unterweisungsbelege. Zu einer guten Vorbereitung gehört, dass Betriebe diese Dokumente jederzeit griffbereit haben.

Klicktipp

Mehr Informationen zum Thema in DGUV forum: „Die Betriebsbesichtigungen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen“

Was passiert bei Mängeln?

Erkennt die Aufsichtsperson Mängel oder Risiken, die sicheres Arbeiten gefährden, werden diese im Besichtigungsbericht vermerkt. „Bei kleineren Mängeln und wenn das Unternehmen zusagt, diese zeitnah zu beheben, braucht es meist keinen Kontrolltermin“, so Tischendorf. „Merke ich aber, jemand tut sich schwer oder es handelt sich um ein größeres Problem, setze ich eine Frist, deren Einhaltung kontrolliert wird.“

Ist der Mangel gravierend oder kann der Betrieb etwa keine Dokumente zur Gefährdungsbeurteilung vorlegen, bekommt das Unternehmen eine Anordnung, die unmittelbar rechtsverbindlich ist – samt neuem Prüftermin. Hält sich der Betrieb nicht an die Vorgaben, droht ein Bußgeld. Das komme aber sehr selten vor, so Tischendorf.

Was blieb Tischendorf in Erinnerung?

Auch wenn die meisten Betriebsbesichtigungen konstruktiv ablaufen: Ein paar Negativbeispiele sind Aufsichtsperson Tischendorf in Erinnerung geblieben. In einem Fall musste er der Sifa vor Ort die Fachkunde absprechen, da diese geradezu unsinnige Informationen lieferte. „Sie wollte mir eine Anglerhose als Schutzkleidung verkaufen.“

Als besonders positives Beispiel tat sich wiederum eine Sicherheitsbeauftragte hervor: „Der Geschäftsführer war sehr kritisch und wollte möglichst wenig Beeinflussung von außen. Bei unserem Termin hat er die Sicherheitsbeauftragte vorgeschickt. Sie war der Schlüssel, um am Ende auch mit dem Unternehmer ins Gespräch zu kommen und dessen Vorbehalte gegen externe Beratung abzubauen.“ Ein Fazit, das Tischendorf aus vielen Betriebsbesichtigungen zieht: Wenn beide Seiten an einem Strang ziehen, kann der Termin ein Gewinn für alle Beteiligten sein.