Arbeitssicherheit : Persönliche Schutzausrüstungen: Nur sauber ist sicher
Die Liste persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) ist lang. Ob Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe oder Atemschutzmasken – sie alle eint ein Ziel: PSA sollen Beschäftigte vor Risiken bewahren, die ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden. Das gelingt nur, wenn die Ausrüstungen sachgemäß benutzt werden – und bei Bedarf auch gereinigt. Denn Verschmutzungen können die Schutzwirkung erheblich beeinträchtigen. Die folgenden allgemeinen Grundlagen sollten Sicherheitsbeauftragte kennen.
Muss jede Art von PSA gereinigt werden?
Es kommt darauf an. Einwegprodukte werden nicht gereinigt – denn sie müssen nach einmaliger Nutzung beziehungsweise nach der vom Hersteller vorgegebenen Nutzungsdauer sachgemäß entsorgt werden. Typische Beispiele sind Einwegmasken oder Latexhandschuhe. Oft lassen sich PSA aber mehrfach verwenden. Hier gilt: Beeinträchtigt Schmutz die Schutzwirkung, muss dieser vor der nächsten Nutzung entfernt werden.
Welche Vorgaben und Regeln gelten beim Thema Reinigung?
Grundsätzlich müssen PSA den Anforderungen der EU-Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung) entsprechen. Vorgaben zur Benutzung macht die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung)“. Hier gibt es auch Hinweise zum Thema Reinigung und Wartung. Konkrete Informationen, wie, wann und mit welchen Mitteln die jeweilige PSA gereinigt werden darf, liefern die Herstellerangaben. Diese enthalten Informationen über das Material und erläutern etwa, ob eine verschmutzte Warnweste in die Waschmaschine darf oder eine professionelle Reinigung erforderlich ist. Kommen PSA mit einem Gefahrstoff in Berührung, kann die Gefahrstoffverordnung zusätzliche Vorgaben zur Reinigung oder Entsorgung beinhalten.
Wer ist für die Reinigung von PSA verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass für eine Tätigkeit PSA erforderlich sind, müssen Arbeitgebende ihren Beschäftigten diese bereitstellen. Dabei müssen PSA den Anforderungen der bereits genannten Verordnungen entsprechen. Dazu gehört auch die Reinigung und Pflege. In der PSA Benutzungsverordnung § 2 heißt es: „Durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung trägt der Arbeitgeber dafür Sorge, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden.“ Diese Aufgabe können Arbeitgebende auch delegieren. Beschäftigte sind derweil verpflichtet, PSA vor jeder Benutzung auf Schäden und Mängel zu prüfen. Bemerken sie Verschmutzungen, können sie diese wenn möglich selbst entfernen – sofern sie dafür entsprechend befugt und unterwiesen sind. Oder sie müssen die Ausrüstung einer verantwortlichen Person zur Reinigung übergeben.
Klicktipps
Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):
- PSA allgemein
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zu PSA
- Bereitstellung und Benutzung
Müssen PSA nach jeder Nutzung gereinigt werden?
Nicht zwangsläufig. Maßgeblich ist immer, dass PSA in einem einwandfreien Zustand sind und die Schutzwirkung nicht beeinträchtigt ist. Ein kleiner Ölfleck auf einem Sicherheitsschuh ist in der Regel unproblematisch. Sind aber die Gläser einer Schutzbrille verschmutzt und ist dadurch die Sicht beeinträchtigt, dann muss diese gereinigt werden. Ebenso eine Warnweste, die durch Staub oder Matsch verblasst ist und somit nicht mehr die gewünschte Warnwirkung erzielt.
Wie werden Beschäftigte für das Thema sensibilisiert?
Betriebe müssen ihre Beschäftigten regelmäßig zur sachgemäßen Benutzung – und somit auch zur Reinigung – von PSA unterweisen. Geschieht das nicht, sollten Sicherheitsbeauftragte ihre Vorgesetzten darauf ansprechen. Ebenso ist ihr waches Auge gefragt, ob die Kolleginnen und Kollegen die Vorgaben kennen und auch umsetzen. Wenn nicht, lohnt sich ebenfalls eine direkte Ansprache. Dabei können Sicherheitsbeauftragte die genannten Argumente vorbringen, warum verschmutzte PSA ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Ein weiteres Argument ist der Nachhaltigkeitsgedanke: Werden PSA gut gepflegt, sind sie oftmals auch langlebiger.
