Arbeitssicherheit : Teleskopstapler sicher einsetzen
Die Energiewende führt dazu, dass auf vielen Dächern Photovoltaikanlagen installiert werden – auch auf Bestandsgebäuden. Da ist oft nicht viel Platz, um die Teile der Anlage sicher auf das Dach zu bekommen. Bei solchen Einsätzen greifen die installierenden Betriebe daher gern auf einen bestimmten Maschinentyp zurück: Teleskopstapler. Sie sind kleiner und wendiger als herkömmliche Autokrane. Doch auch gegenüber anderen Flurförderzeugen haben sie Vorteile: Sie sind geländegängig, verfügen über verschiedene Lenkungsarten und sind vor allem mit einem Teleskopausleger ausgestattet, dem sie ihren Namen verdanken.
Klicktipp
Muster für Betriebsanweisungen gibt es in der DGUV Information 208-059 Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern.
Anbaugeräte je nach Einsatz anschließen und wechseln
Der Ausleger lässt sich weit genug ausfahren, um Teile der Photovoltaikanlage auf das Dach eines Einfamilienhauses oder einer Lagerhalle zu heben. Verschiedene Anbaugeräte wie Kranhaken, Schaufeln und Arbeitskörbe machen Teleskopstapler zu multifunktionalen Maschinen, die sich flexibel einsetzen lassen.
„Der Einsatzbereich der Teleskopstapler ist dank der Anbaugeräte wesentlich größer als der von Gabelstaplern“, sagt Markus Tischendorf, Aufsichtsperson bei der BG ETEM. Allerdings dürfen nur solche Anbaugeräte verwendet werden, die in der Betriebsanleitung des Herstellers genannt sind oder die dieser auf Nachfrage für zulässig erklärt.
Fahrerinnen und Fahrer umfangreich qualifizieren
Die Vorgaben der Betriebsanleitung einzuhalten, ist nicht die einzige Voraussetzung für einen sicheren Betrieb der Spezialmaschinen. Auch die Ausbildung der Beschäftigten ist wesentlich. Der DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer und Fahrerinnen von geländegängigen Teleskopstaplern“ beschreibt Standards für eine Qualifizierung in mehreren Stufen.
„Je komplexer ein Teleskopstapler ist, desto umfangreicher muss die Ausbildung des Bedienpersonals sein“, gibt Tischendorf zu bedenken. Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss qualifizierte Beschäftigte zudem schriftlich beauftragen. Das kann formlos oder mit einem Bedienerausweis erfolgen.
Betriebe, die zum Beispiel eine Photovoltaikanlage installieren wollen, haben nicht immer eigene Maschinen, sondern mieten sie für einzelne Bauprojekte. In diesen Fällen ist es umso wichtiger, dass die Bedienperson von einer Führungskraft eingewiesen wird und eine umfangreiche Sicht- und Funktionskontrolle vornimmt, ehe der Einsatz beginnt. Sicherheitsbeauftragte können darauf achten, dass dies geschieht, und helfen sicherzustellen, dass die Bedienperson das letzte Prüfprotokoll einsehen kann.
Checkliste
Sicht- und Funktionskontrolle
Zustand des Fahrzeugs anschauen:
- Sind Karosserie, Ausleger oder Abstützungen beschädigt?
- Gibt es geeignete Unterlegplatten zur Abstützung?
- Sind die Reifen intakt?
- Entspricht der Reifendruck den Herstellervorgaben?
- Hat das Hydrauliköl den korrekten Füllstand?
- Tritt irgendwo Hydrauliköl aus?
- Ist der Fahrersitz in einem ordnungsgemäßen Zustand?
- Ist ein Gurt vorhanden?
- Sind die Pedale griffig?
- Sind Beschädigungen am Anbaugerät erkennbar?
Dokumente prüfen:
- Ist/sind die Betriebsanleitung/en vorhanden?
- Liegt eine Kopie des letzten Prüfnachweises vor?
- Sind die Tragfähigkeitsdiagramme vorhanden?
Funktionsfähigkeit der Sicherheitssysteme checken:
- Beleuchtung und Hupe
- Betriebs- und Feststellbremse
- Spiegel
- System zur Lastmomentanzeige und -begrenzung
- Abstützungen
- Pendelachssperre
- Falls vorhanden: Kamera-Monitor-Systeme und andere Warn- und Sensoriksysteme sowie Niveauregulierung
Untergrund prüfen und bei Bedarf Stützen verwenden
Wenn es zu Unfällen mit Teleskopstaplern kommt, hat dies in vielen Fällen damit zu tun, dass die Maschinen umkippen. Dazu kommt es insbesondere dann, wenn der Stapler überladen wurde. Welche Last er heben und befördern kann, hängt von mehreren Faktoren ab, wie der Höhe und Reichweite des Auslegers.
Tragfähigkeitsdiagramme zeigen der Bedienperson an, was für ihren Stapler mit dem jeweiligen Anbaugerät gilt. Teleskopstapler, die ab September 2010 zugelassen wurden, verfügen zudem über eine weitere technische Sicherheitsmaßnahme: die Lastmomentanzeige. Sie warnt die Bedienperson in mehreren Stufen vor Kipp- und Überlastungsgefahren – optisch und akustisch.
Neben der Lastverteilung spielt auch die Standsicherheit eine große Rolle, wenn es darum geht, ein Kippen zu verhindern. „Der Untergrund muss tragfähig sein, insbesondere wenn das Gerät mit zusätzlichen Stützen ausgestattet ist“, so Tischendorf. Bei weichem Untergrund kommen Hilfsmittel zum Einsatz. „Die Stützen des Teleskopstaplers lassen sich mit Holzbohlen unterbauen, die für eine stabile Basis sorgen.“
Warum es zu Unfällen kommt
- unzureichende Abstützung
- die Verwendung nicht zugelassener Anbaugeräte
- Fahren mit angehobener Last
- Zu nah an Gruben
- Zu starkes Gefälle
- Unzureichend tragfähige Fahrwege
- Unzureichende Sicht
- Nicht festgelegte Verkehrswege
Quelle: DGUV Information 208-059, Tabelle 2.1
Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme der Teleskopstapler nutzen
Weitere Risiken bestehen, wenn der Stapler in Bewegung ist. Die Wege, die der Teleskopstapler auf der Baustelle nutzt, werden im besten Fall bereits im Vorfeld geplant und festgelegt. Dennoch sind die Sichtverhältnisse für die Bedienperson oft eingeschränkt, weshalb sich Personen nicht im Gefahrenbereich um den Teleskopstapler aufhalten dürfen. „Die konkreten Sichtverhältnisse lassen sich leicht überprüfen: Kann die Bedienperson eine im Abstand von einem Meter vor, hinter oder neben der Maschine in leicht gebückter oder kniender Haltung befindliche Person sehen?“, fragt Tischendorf.
Dabei erweitern Kamera-Monitor-Systeme und Spiegel das Sichtfeld. Fehlt diese technische Möglichkeit, sollte sie nachgerüstet werden. Solange dies nicht möglich ist, kommen vorübergehend organisatorische Maßnahmen zum Einsatz. Einweisende Personen und Posten sichern dann den Weg. „Währenddessen dürfen sie keine andere Tätigkeit ausüben“, so Tischendorf. Die Sicherungsposten und andere Beschäftigte im Umkreis sollten zudem Warnwesten tragen, um die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen. Sicherheitsbeauftragte können auch hier darauf achten, dass alle Schutzmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden.