Arbeitssicherheit : Tipps, wie Sie Ihren Urlaub am besten vorplanen
Es gibt Beschäftigte, die gerne einmal im Jahr einen langen Urlaub machen, andere verteilen ihre freien Tage und nehmen immer mal eine Woche Urlaub. Jeder Mensch hat seine Präferenzen. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sieht vor, dass Urlaub zusammenhängend genommen wird. Beschäftigte sollten an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Arbeitstagen frei haben.
In der Praxis wird dies jedoch nicht immer so gehandhabt. Arbeitsvertragliche Regelungen oder auch der Wunsch der Beschäftigten können dazu führen, dass kürzere Urlaubsperioden in Betracht kommen. Arbeitgeber dürfen einen zweiwöchigen Urlaub nur dann ablehnen, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen.
Die Tage vor und nach dem Urlaub
Wer mit dem Gedanken an den vollen Schreibtisch ins Flugzeug steigt, wird am Urlaubsort einige Tage benötigen, bis die Erholung einsetzt. Besser ist es, ein bis zwei Tage Zeitpuffer vor und nach der Reise einzuplanen und diese dann noch zu Hause zu verbringen. So lässt sich Abstand zum Arbeitsalltag herstellen und man hat nach dem Urlaub noch die Möglichkeit, sich von dem Reiseweg zu erholen.
Endlich frei und plötzlich krank
Als „Leisure Sickness“ wird das Phänomen bezeichnet, dass Menschen zu Beginn des Urlaubs häufig krank werden. Sind Beschäftigte bei der Arbeit gestresst und stehen „dauernd unter Strom“, arbeitet auch das Immunsystem auf Hochtouren. Lässt dieser Druck im Urlaub nach, produziert es nicht mehr so viele Abwehrzellen, woraufhin Krankheitserreger leichter in den Körper eindringen können.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfiehlt: Es kann helfen, sich in der Übergangszeit vom Arbeitsalltag zum Nichtstun zunächst einigen privaten Erledigungen oder Urlaubsvorbereitungen zu widmen.
Tipps zur Urlaubsvorbereitung
Urlaubsplanung ist keine reine Privatsache, denn sie betrifft auch die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb. Sicherheitsbeauftragte können einen Beitrag leisten, indem sie die folgenden Tipps der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) weitergeben:
- Vor Urlaubsbeginn sollte rechtzeitig mitgeteilt werden, dass die Kollegin bzw. der Kollege für die Dauer des Urlaubs nicht verfügbar ist.
- Schriftliche Übergaben und To-do-Listen ersparen manche störende Nachfrage.
- Dienst-Laptop und -Smartphone haben im Urlaub grundsätzlich Pause.
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