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Gelten Urlaubstage während der Krankschreibung als Krankentage?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 30.04.2025

Gelten Urlaubstage während der Krankschreibung als Krankentage?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Frage

Ich hatte einen Arbeitsunfall und bin krankgeschrieben. Werden Tage, die ich in diesem Zeitraum eigentlich planmäßig ­freihabe, ebenfalls als Krankentage erfasst?

Antwort

Sind Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben, bildet die Arbeitsunfähigkeit einen durchgehenden Zeitraum, der mit Beginn und Ende festgestellt wird. Das gilt unab­hängig davon, ob sie innerhalb dieser Arbeitsunfähigkeit einzelne Tage planmäßig freigehabt hätten oder nicht. In der Regel besteht für die ersten 42 Tage ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ­darauffolgend auf Verletztengeld. Unabhängig davon gilt gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz: Die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs von Beschäftigten ­dürfen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.

Daniel Gräfingholt, Referat Entschädigung und Zuständigkeit, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV

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