
Ihre Fragen : Gelten Urlaubstage während der Krankschreibung als Krankentage?
Frage
Ich hatte einen Arbeitsunfall und bin krankgeschrieben. Werden Tage, die ich in diesem Zeitraum eigentlich planmäßig freihabe, ebenfalls als Krankentage erfasst?
Antwort
Sind Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben, bildet die Arbeitsunfähigkeit einen durchgehenden Zeitraum, der mit Beginn und Ende festgestellt wird. Das gilt unabhängig davon, ob sie innerhalb dieser Arbeitsunfähigkeit einzelne Tage planmäßig freigehabt hätten oder nicht. In der Regel besteht für die ersten 42 Tage ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und darauffolgend auf Verletztengeld. Unabhängig davon gilt gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz: Die ärztlich nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs von Beschäftigten dürfen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Daniel Gräfingholt, Referat Entschädigung und Zuständigkeit, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV