Gesundheitsschutz : Schockgeber, die Leben retten
Ein plötzlicher Herzstillstand endet zumeist tödlich. Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie kommt es außerhalb von Krankenhäusern jährlich rund 60.000 Mal dazu. Betroffen davon sind Menschen unterschiedlicher Altersstufen – darunter auch ein hoher Anteil jüngerer. Durch eine schnelle Wiederbelebung könnten viele Menschen gerettet werden. Aber eine Herzdruckmassage und Beatmung allein reichen nicht aus.
„Das Herzkammerflimmern kann ich damit nicht stoppen. Doch mit Defibrillatoren geht das“, klärt Jochen Taubken, Leiter des Sachgebiets „Betriebliches Rettungswesen“ im DGUV Fachbereich „Erste Hilfe“ auf. Mit kurzen Stromstößen beenden die Geräte das Herzkammerflimmern, damit das Herz anschließend wieder normal schlagen kann. In ihrer Form als Automatisierter Externer Defibrillator (AED) sind sie auch von Laien zu bedienen.
Denn die Geräte führen mit Ansagen oder angezeigtem Text Schritt für Schritt durch die Anwendung. Gelingen die kombinierten Maßnahmen innerhalb von drei Minuten, liegen die Überlebenschancen der Betroffenen bei mehr als 75 Prozent.
Einführung von Defibrillatoren in Betrieben erfolgt freiwillig
AED könnten helfen, dass mehr Menschen in solchen Fällen überleben. Zwar ist es Unternehmen nicht vorgeschrieben, AED im Betrieb zu installieren. Doch Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und andere Arbeitsschutzinstitutionen werben für eine freiwillige Anschaffung von AED. Und viele Betriebe verfügen bereits über die kleinen Lebensretter.
Gerade in Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, aber auch mit besonderer Gefährdungslage, etwa durch elektrischen Strom, ist ihre Installation ratsam. Ein weiterer Faktor ist die Lage des Betriebs. Wenn der Rettungsdienst voraussichtlich erst nach weit mehr als zehn Minuten eintreffen kann, ist eine gute Erstversorgung vor Ort umso wichtiger.
Checkliste
AED im Betreb einführen:
- Betriebsärztlichen Dienst einbinden
- Geräte und Zubehör auswählen
- Standort für das Gerät festlegen und ausreichend beschildern
- Geeignete Person mit Wartung und Pflege des Geräts beauftragen
- Betriebsanweisung zum AED erstellen
- Mitarbeitende über AED informieren
Eine Liste an Herstellern geeigneter Geräte finden Sie online.
Bedienung von AED in der Erstversorgung
Die Erstversorgung übernehmen in der Regel die Ersthelferinnen und Ersthelfer. Die Bedienung von AED gehört zu ihrer Ausbildung. Darüber hinaus sollten sie im Betrieb auf dem konkreten Gerät eingewiesen werden und regelmäßig die Bedienung üben. Dann können sie im Notfall die medizinischen Geräte reibungslos einsetzen.
„Doch auch wenn ich nicht eingewiesen bin, kann ich im Notfall zu einem AED greifen, wenn ich mir das zutraue“, sagt Taubken. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage auf aug.dguv.de gaben 81 von 93 Teilnehmenden an, sich die Anwendung zuzutrauen. Der Großteil davon arbeitet in Unternehmen, die mit AED ausgestattet sind, und beurteilt deren Anschaffung als sinnvoll.
Sicherheitsbeauftragte können auf die richtige Kennzeichnung achten
Alle Beschäftigten sollten zumindest wissen, wer die betrieblichen Ersthelfenden vor Ort sind. Und sie sollten die Standorte der AED kennen. Diese sind mit dem Rettungszeichen E010 „Automatisierter Externer Defibrillator“ gekennzeichnet und im Flucht- und Rettungsplan vermerkt. Sicherheitsbeauftragte können darauf achten, dass all dies umgesetzt wird, und ihre Führungskräfte daran erinnern, in Unterweisungen zur Ersten Hilfe auf die Aufbewahrungsorte der AED hinzuweisen.
Sind AED in der betrieblichen Ersten Hilfe verankert, stehen die Chancen hoch, im Ernstfall die empfohlene Grenze von drei Minuten bis zum ersten lebensrettenden Schock einhalten zu können. Gibt es im Betrieb noch keine AED, können Sicherheitsbeauftragte die Anschaffung anregen – und gute Argumente dafür anführen.