Link to header
„Maßnahmen der Individualprävention bei Atemwegserkrankungen frühzeitig einleiten“
Bei beruflich bedingten Atemwegserkrankungen ist eine frühzeitige Diagnosesicherung und Beratung zu möglichen Maßnahmen wichtig. © Adobe Stock/K Davis/peopleimages.com

Gesundheitsschutz : „Maßnahmen der Individualprävention bei Atemwegserkrankungen frühzeitig einleiten“

Die Bedeutung der Individualprävention und der Etablierung einheitlicher Bewertungsstandards am Beispiel von berufsbedingten Atemwegserkrankungen.

Ein Interview mit Dr. med. Christian Eisenhawer, Abteilungsleitung Kompetenz-Zentrum Medizin der DGUV.

Dr. Christian Eisenhawer vom Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA). © Bernd Naurath/IPA

Mit der Änderung des BK-Rechts ist für einige Berufskrankheiten der so genannte Unterlassungszwang weggefallen. Das galt auch für die beruflich bedingten Atemwegserkrankungen, Bk-Nr. 4301 und 4302. Was hat sich damit geändert?

Mit der Änderung des BK-Rechts ist jetzt eine Weiterbeschäftigung trotz Erkrankung möglich. Um einem Fortschreiten der Erkrankung vorzubeugen, ist es in diesen Fällen vorrangig, frühzeitig die erforderlichen Maßnahmen der Individualprävention einzuleiten. Als wirksames Instrument der Individualprävention ist in der gesetzlichen Unfallversicherung zum Beispiel die sogenannte Atemwegssprechstunde etabliert. Hier geht es insbesondere um eine frühzeitige Diagnosesicherung beruflich bedingter Atemwegserkrankungen. Die Versicherten werden beraten und es werden medizinisch-therapeutische sowie erforderliche technische, organisatorische und persönliche präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz eingeleitet. Sollten sich diese Maßnahmen als nicht wirksam erweisen, kann in letzter Instanz auch die Empfehlung zur Aufgabe der Tätigkeit erforderlich sein.

Klicktipp

Meilenstein der sozialen Sicherung: Vor 100 Jahren wurde die Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) beschlossen. Historische Fakten und aktuelle Trends.

Es gibt jährlich immer noch eine große Zahl neu anerkannter Lungenkrebserkrankungen und Krebserkrankungen des Rippenfells (Mesotheliom) durch berufliche Asbestexposition. Wie ist das trotz des Asbest-Verbots zu erklären? Was kann die gesetzliche Unfallversicherung tun, um Betroffene zu unterstützen?

Wir wissen, dass asbestbedingte Krebserkrankungen häufig erst nach sehr langen Latenzzeiten entstehen. So können zwischen Exposition und Erkrankungsbeginn mehrere Jahrzehnte liegen. Daher werden auch heute noch trotz des Verwendungsverbots von Asbest im Jahr 1993 hohe Zahlen von Erkrankungen angezeigt und anerkannt. Bei Krebserkrankungen geht man in der Regel davon aus, dass die Prognose der Erkrankung, Lebensqualität und therapeutische Optionen durch eine frühzeitige Erkennung verbessert werden. Mit dem erweiterten Vorsorgeangebot EVA Lunge ist in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits seit langem ein erfolgreiches jährliches Angebot mittels hochauflösender Computertomographie (HRCT) zur Früherkennung von Lungenkrebserkrankungen bei (ehemals) asbestexponierten Beschäftigten etabliert.

Aufgrund von Forschungsergebnissen des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) wurde eine weiteres erweitertes Vorsorgeangebots zur Früherkennung von Mesotheliomen, EVA Mesothel erfolgreich etabliert. Versicherten mit anerkannter BK-Nr. 4103 „Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura“ werden hier jährliche Untersuchungen zur Bestimmung von Tumormarkern im Blut (Mesothelin und Calretinin) angeboten. Zur Abklärung auffälliger Befunde wurden in Deutschland zahlreiche Kliniken unter Beteiligung der DGUV als Mesotheliom-Einheiten zertifiziert.  Sie sollen den betroffenen Versicherten eine bestmögliche Versorgung gewährleisten. Demnächst ist die bundesweite Ausrollung des Vorsorgeangebots geplant.

Angebot zur nachgehenden Vorsorge

Einige arbeitsbedingte Erkrankungen treten erst lange nach beruflicher Belastung ...

Welche Bedeutung haben wissenschaftliche Leitlinien und Begutachtungsempfehlungen der DGUV in der arbeitsmedizinischen Begutachtungspraxis?

Gutachterliche Bewertungen in BK-Feststellungsverfahren erfolgen unter Berücksichtigung zahlreicher tätigkeitsspezifischer und persönlicher, einzelfallbezogener Faktoren. Wissenschaftliche Leitlinien und Begutachtungsempfehlungen der DGUV, die regelmäßig nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand überarbeitet werden, bilden eine unerlässliche Grundlage für einheitliche medizinische Diagnose- und Bewertungsstandards. Sie gewährleisten eine bestmögliche medizinische Diagnosestellung und Bewertung der beruflichen Gefahrstoffexposition in der gutachterlichen Zusammenhangsbeurteilung. Dies fördert nicht nur die Gleichbehandlung der Versicherten, sondern stärkt auch die Nachvollziehbarkeit und damit Akzeptanz gutachterlicher Bewertungen und verwaltungsseitiger Entscheidungen – sowohl bei den Betroffenen als auch bei den Unfallversicherungsträgern und der Sozialgerichtsbarkeit.