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Schmutz und Schmierstoffe: Hautschutz im Metallhandwerk
In Kfz-Werkstätten wird die Haut oft durch Schmierstoffe belastet. © Getty Images/ Brauns

Gesundheitsschutz : Schmutz und Schmierstoffe: Hautschutz im Metallhandwerk

Für effektiven Hautschutz muss eine Vielzahl an Gefahrenquellen berücksichtigen werden. Ein arbeitsplatzspezifischer Hautschutzplan hilft, Beschäftigte zu schützen.

In einer Kfz-Werkstatt, zwischen Regalen für Werkzeug und Ersatz­teile, ist in einer Ecke ein Waschbecken angebracht. Daneben steht ein Drei-Liter-Eimer mit Reinigungspaste. Sie wird von den Beschäftigten genutzt, um ihre Hände von hartnäckigem Schmutz zu befreien. Ob vor der Pause, nach einer Schicht oder einfach zwischendurch: Die Beschäftigten greifen mit der Hand in den Eimer, holen sich eine Portion Paste heraus und starten mit der Handreinigung. Kräftig rubbeln, abspülen, trocknen und fertig.

In manchen Kfz-Werkstätten, Schlossereien und anderen Betrieben der Metallbearbeitung werden Hygiene und Hautschutz mitunter zu wenig beachtet. Passende Hautschutzmaßnahmen sind dabei wichtig, um die Gefährdungen der Haut zu minimieren. Die Beschäftigten in den Werkstätten haben beispielsweise mit hautgefährdenden Arbeitsstoffen zu tun, wie Säuren, Laugen, Lösemitteln, Kühlschmierstoffen und Lacken.

Weil sie oft mit Schmutz in Berührung kommen, waschen sich die Beschäftigten zudem häufig die Hände. Der regelmäßige Kontakt mit Wasser und Reinigungsmitteln kann die Haut aber auch belasten. Hinzu kommen mechanische Einwirkungen wie Reibung, Schnitte oder Stiche. Diese Faktoren können im Zusammenspiel eine Hauterkrankung begünstigen. Meist handelt es sich um Hautekzeme, also Entzündungen, die klinisch schwer verlaufen können.

Hautschutz durch passende Maßnahmen gewährleisten

Um solche Erkrankungen zu verhindern, müssen Arbeitgebende die Gefahren für die Haut mit der Gefährdungsbeurteilung erfassen und passende Schutzmaßnahmen festlegen. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen gehören geeignete Handschuhe und dass Hautschutz- und Pflegemittel bereitgestellt werden. Hier sind Führungskräfte meist auf die Expertise von Fachleuten angewiesen. „Beim betrieblichen Hautschutz arbeiten oft die Führungskraft, die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin zusammen, um sowohl technische, organisatorische als auch personenbezogene Schutzmaßnahmen zu definieren“, sagt Dr. Birgit Pieper. Sie ist Berufskrankheiten-Ermittlerin bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) sowie Leiterin des Sachgebiets Hautschutz im DGUV-Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen.

Klicktipps

Hautschutz allgemein

Das Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS online informiert über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahrstoffen

DGUV-Praxishilfe, um passende Haut­mittel für den Beruf auszuwählen und anzuwenden

Hautschutz im Metallhandwerk

Der Film „Bis unter die Haut“ aus der Serie „Toms Life“ zeigt, was passiert, wenn im Metallhandwerk nicht auf Hautschutz geachtet wird

Informationsangebot der BGHM zu Hautschutz in ­Berufen der Branchen Holz und Metall inklusive Video „Verantwortung steht dir: Hand- und Hautschutz“

Hautschutz an Holz- und Metallarbeitsplätzen im Detail

Hautschutzplan gibt konkrete Maßnahmen an

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung fließt in die Betriebsanweisung mit ein. Da diese jedoch für einen Arbeitsplatz jegliche Schutzmaßnahmen auflistet, bleibt sie bei Einzelaspekten, etwa dem Hautschutz, meist sehr unkonkret. „Dort steht beispielsweise lediglich der Hinweis ‚Handschuhe tragen und Hände pflegen‘. Konkreter wird es im sogenannten Hautschutzplan. Hier steht präzise, welche Schutzhandschuhe und welche Hautmittel die Beschäftigten verwenden müssen“, so Dr. Pieper.

Gestaltet ist der Hautschutzplan in der Regel als Tabelle. Für jede Tätigkeit – zum Beispiel Schweißen, Schleifen, Umgang mit Kühlschmierstoffen – sind jeweils in einer Spalte Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Reinigungs- und Pflegeplan aufgeführt. Die Tabelle wiederum wird idealerweise sichtbar ausgehängt, etwa an den Waschbecken im Betrieb und in den Umkleideräumen. Im Grunde überall dort, wo die Beschäftigten vor, während und nach der Arbeit ihre Haut schützen, reinigen und pflegen. Der Hautschutzplan ist für Arbeitgebende keine Pflicht, jedoch ein ausdrücklich empfohlenes Hilfsmittel, um den Beschäftigten die Hautschutzmaßnahmen im Alltag immer wieder vor Augen zu führen und sie in ihrem Verhalten zu verankern.

Ausschnitt eines Hautschutzplanes © BGW

Betrieb stellt alle erforderlichen Mittel zum Hautschutz bereit

Arbeitgebende sind verpflichtet, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Hautschutz-, Reinigungs- und Hautpflegemittel einzukaufen und für die Beschäftigten bereitzustellen. Außerdem müssen Arbeitgebende die Beschäftigten über Hautschutzmaßnahmen aufklären und sie unterweisen. Beschäftigte sind wiederum in der Pflicht, die Maßnahmen umzusetzen. Sicherheitsbeauftragte können den Hautschutz vielfältig unterstützen, indem sie etwa selbst als gutes Beispiel vorangehen. Auch können sie ein Auge darauf haben, dass Hautschutzpläne ausgehängt und die erforder­lichen Mittel für den Hautschutz und die Hautpflege vorrätig sind.

Hautschutz: So können Sicherheitsbeauftragte mitwirken

  1. Vorbild sein: Schutzmaßnahmen im eigenen Arbeitsbereich konsequent anwenden, etwa PSA tragen sowie Schutz- und Pflegeprodukte gemäß den Vorgaben nutzen. Regelmäßig an Schulungen und Unterweisungen zum Thema Hautschutz teilnehmen.
  2. Motivieren und loben: Kolleginnen und Kollegen in der Umsetzung des Hautschutzes bestärken. Dazu ­gehört es auch, positives Feedback zu geben, wenn die Maßnahmen korrekt ange­wendet werden.
  3. Bei der Ausarbeitung und Aktualisierung des Hautschutzplans mitwirken: Eigene Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einbringen sowie aus der Belegschaft weitergeben. Dabei mit der Fachkraft für Arbeits­sicherheit eng ­zusammenarbeiten.
  4. Aushänge kontrollieren: Sicherstellen, dass der Hautschutzplan an allen relevanten Stellen ausgehängt ist. Dazu gehören Waschbecken und Umkleideräume.
  5. Hautpflege-Stationen begutachten: Prüfen, ob die Spender für Hautschutz- und Pflegeprodukte aufgefüllt, korrekt beschriftet und sauber sind sowie einwandfrei funktionieren.
  6. Gesundheitsbewusstsein fördern: Gesundheitstage oder Aktionen zum Thema Hautschutz anregen. Informationen über Hautgesundheit und -pflege am Schwarzen Brett oder über digitale Kommunikationskanäle verbreiten.

Besser flüssige Seife aus Spendern als Paste aus Eimern

Und die eingangs angesprochenen Handwaschpasten? Sie sind beliebt, da sie groben Schmutz schnell entfernen. Dr. Birgit Pieper warnt jedoch: „Viele dieser Produkte enthalten eine hohe Konzentration an bestimmten Konservierungsstoffen, die bei häufigem Hautkontakt Allergien auslösen können.“ Auch die Darreichungsform in Tiegeln, Dosen oder Eimern sei kontraproduktiv: „Durch die Entnahme der Paste mit der Hand nehmen die Beschäftigten erstens viel zu viel von dem Produkt, was die Haut unnötig belastet.

Zweitens werden durch die Entnahme Verunreinigungen in das Produkt eingebracht, sodass die hygienischen Anforderungen nicht erfüllt werden können“, erklärt die Hautschutzexpertin. Stattdessen sollten Arbeitgebende hautschonende Reinigungsmittel bereitstellen, beispielsweise pH-neutrale, flüssige Seifen. Pumpflaschen oder Spendersysteme erlauben eine hygienische Seifenentnahme. Ein kleiner Klecks der richtigen Seife reicht schon aus, um die Hände hautfreundlich zu reinigen, auch in der Kfz-Werkstatt oder Schlosserei.