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Nur ganz nüchtern ist ganz sicher
Alkohol schränkt das Gesichtsfeld ein, Menschen oder Objekte außerhalb des Fokus werden kaum noch wahrgenommen. © Getty Images/Valery Yurasov

Verkehrssicherheit : Nur ganz nüchtern ist ganz sicher

Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich selbst und andere. Beschäftigte sollten deshalb über die Risiken Bescheid wissen.

Im Jahr 2023 waren laut Statistischem Bundesamt 15.146 Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf Alkoholeinfluss zurückzuführen und 2.988 auf den Einfluss anderer berauschender Mittel. Dabei starben 211 Personen. Christopher Frank, Referent für Verkehrssicherheit am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG), mahnt einen freiwilligen Verzicht an: „Wir könnten jährlich über 200 Menschenleben retten, würden alle auf Alkohol und andere berauschende Mittel im Straßenverkehr verzichten. Denn Sicherheit ist nicht mehr gegeben, wenn Rauschmittel das Leistungs- und Reaktionsvermögen beeinträchtigen.

Einfluss von Alkohol und Drogen auf den Körper

Alkohol im Blut verschlechtert die Reaktionszeit und vermindert die Risikoeinschätzung sowie das Seh und Hörvermögen. Schon ab einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille können Geschwindigkeiten und Entfernungen falsch eingeschätzt werden. Dafür kann schon ein kleines Bier genügen. Bei 0,3 Promille sind erste Beeinträchtigungen des Sehvermögens möglich und mit 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch wie bei nüchternem Fahren. Andere Drogen können ebenfalls das Leistungs- und Reaktionsvermögen senken.

Frank weist auf die gefährlichen Auswirkungen von Cannabiskonsum im Straßenverkehr hin – eine verzerrte Wahrnehmung, steigende Risikobereitschaft oder Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren. Eingeschränkte Bewegungskoordination führt zu einem verlängerten Reaktionsweg. Was viele Menschen nicht wissen: Kombinierter Konsum von Alkohol und Cannabis ist im Straßenverkehr strikt verboten. Auch die Einnahme von Medikamenten kann zu Wechselwirkungen führen, so Frank. „Besonders zusammen mit Alkohol können sie unvorhersehbare Einschränkungen bedingen, auch schon unterhalb der gesetzlichen Promillegrenze.“

Bei der Arbeit null Konsum

Laut Straßenverkehrsgesetz ist die Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Auto mit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum straffrei – wenn nicht bereits Ausfallerscheinungen auftreten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken. Denn: „Die individuelle Wirkung von Alkohol und Cannabis hält sich nicht immer an Grenzwerte“, warnt Frank. Darum und aufgrund der allgemeinen Gefahrenlage und Unfallstatistik spricht sich die DGUV allgemein für null Alkohol und null Cannabis im Verkehr aus.

Auch am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen muss ein Konsum, der zu Gefährdungen führen kann, ausgeschlossen sein. „Grundlage dafür ist Paragraf 15, Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1: Versicherte dürfen sich durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten“, erläutert Frank. Er weist darauf hin, dass auch Restalkohol oder die anhaltende Wirkung von Cannabiskonsum in der Freizeit die Fahrtauglichkeit auf Arbeitswegen beeinflussen kann.

Impulse: Präventionstag im Betrieb

Ein Aktionstag im Betrieb mit verschiedenen Angeboten kann Beschäftigte für die Risiken von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr sensibilisieren.

An einem Verkehrssicherheitstraining teilnehmen, das allgemein sicheres Fahren vertieft.

Aktionsmedien wie Rausch- oder Drogenbrillen ausleihen, um die körperlichen Auswirkungen zu demonstrieren.

Eine Fahrt im Alkoholfahrsimulator des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) machen, um die eingeschränkte Fahrfähigkeit zu erleben.

Materialien zum Thema auslegen, etwa Flyer des DVR zu Alkohol und Cannabis im Straßenverkehr.

Bewusstsein am Arbeitsplatz schaffen

Viele wissen aber gar nicht, wie schnell sich etwa schon kleine Mengen Alkohol auf die Arbeitsfähigkeit auswirken können. Betriebe sollten deshalb für das Thema sensibilisieren. „Wenn Beschäftigte Fahrzeuge steuern, ist der Verzicht auf Alkohol und Cannabis unumgänglich“, so Frank. Arbeitgebende dürfen den Konsum in der Arbeitszeit auch offiziell verbieten. „Wünschenswert ist aber, dass Beschäftigte freiwillig verzichten, weil sie die Risiken kennen.“

Hier können auch Sicherheitsbeauftragte aktiv werden und mit passendem Infomaterial das Bewusstsein aller Mitarbeitenden schärfen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sensibilisiert gemeinsam mit der DGUV und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) mit der jährlichen „Aktionswoche Alkohol“ und bietet Informationen. Auch Berufsgenossenschaften oder externe Organisationen wie ADAC oder DEKRA können unterstützen.