Ihre Fragen : Ist das Tragen von In-Ear-Kopfhörern in metallverarbeitenden Betrieben erlaubt?
Frage
Kann ich Mitarbeitenden in unserem metallverarbeitenden Betrieb das Tragen von In-Ear-Kopfhörern untersagen?
Antwort
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass nicht akzeptable Gefährdungen auftreten können, wenn Beschäftigte über einen Kapselgehörschutz oder Kopfhörer Musik hören, müssen Arbeitgebende die Benutzung sogar verbieten. Beispiele für Gefährdungen wären etwa, wenn Warnsignale oder ein herannahendes Flurförderzeug überhört werden können. In Lärmbereichen mit Gehörschutztragepflicht müssen darüber hinaus zugelassene Gehörschützer getragen werden, die über eine Baumusterprüfbescheinigung nach EN 352 verfügen. In der Regel haben In-Ear-Hörer diese nicht. Es kommen jedoch vermehrt Modelle auf den Markt, die sowohl über eine Zulassung als Gehörschutz verfügen als auch eine Bluetooth-Verbindung ermöglichen, etwa um Musik zu hören. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss deren Einsatz individuell geprüft werden. Sofern keine besonderen Gefährdungen durch das Tragen von In-Ear-Kopfhörern festgestellt werden, wäre die Frage aus arbeitsrechtlicher Sicht zu klären.
Christoph Marc, Abteilung Organisation von Sicherheit und Gesundheit, BGHM