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Meldeblock oder Verbandbuch: Was unterscheidet sie?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Meldeblock oder Verbandbuch: Was unterscheidet sie?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Um Erste-Hilfe-Leistungen zu dokumentieren, gibt es das Verbandbuch und den Meldeblock. Was unterscheidet sie und ist eins dem anderen zu bevorzugen?

Antwort

Grundsätzlich müssen über alle Erste-­Hilfe-Leistungen Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden (§ 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der ­Prävention“). Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung bei einer ver­sicherten Tätigkeit passiert ist. In welcher Form die Aufzeichnungen erfasst werden sollen, lässt die DGUV Vorschrift offen.

Wichtig ist der Datenschutz: Die streng vertraulichen Gesundheitsdaten im Meldeblock oder im Verbandbuch dürfen nicht von Unbefugten eingesehen werden. Und hier wird der wesentliche Unterschied deutlich:

  • Dem Meldeblock können einzelne, beschriebene Blätter entnommen und geschützt aufbewahrt werden. Der Block mit den leeren Seiten kann für alle zugänglich im Verbandkasten bleiben.
  • Das Verbandbuch muss komplett verschlossen aufbewahrt werden, sobald Seiten ausgefüllt wurden. Zugang haben häufig nur die Ersthelfenden.

Unternehmen steht es übrigens frei, schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren (siehe DGUV Information 204-021).

Dr. Isabella Marx, Leiterin DGUV-Fachbereich Erste Hilfe