Ihre Fragen : Wann ist ein Gehörschutz notwendig?
Frage
Zwei Mitarbeiter in unserem Betrieb arbeiten nur zwei Stunden pro Tag in einem Bereich mit einem Lärmpegel über 85 Dezibel. Müssen sie dennoch ihre Ohren schützen?
Antwort
Der sogenannte Tages-Lärmexpositionspegel legt fest, welche Maßnahmen gegen Lärm getroffen werden müssen. Dazu misst man den Dauerschalldruckpegel und mittelt ihn über eine Acht-Stunden-Schicht. Liegt dieser über 85 Dezibel, ist unter anderem ein Gehörschutz verpflichtend.
Bei einer Aufenthaltsdauer von nur zwei Stunden pro Tag kann der gemittelte Tages-Lärmexpositionspegel unter 85 Dezibel fallen, sodass kein Gehörschutz mehr getragen werden müsste. Diese Lücke wurde in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (§ 7, Abs. 4) geschlossen. Sie besagt: Beschäftigte, die einen Lärmbereich betreten, müssen jederzeit Gehörschutz tragen.
Claudia Mattke, Leiterin des DGUV Sachgebiets Gehörschutz