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Ist Arbeit auf der Terrasse im Homeoffice unfallversichert?
Auf dem Weg auf den Balkon, um dort zu arbeiten, vermischen sich berufliche und private Motivation. Dann ist diese Strecke ggf. nicht mehr versichert. © Adobe Stock/Rymden

Recht : Ist Arbeit auf der Terrasse im Homeoffice unfallversichert?

Die Arbeit auf der eigenen Terrasse ist tendenziell unfallversichert. Der Weg dorthin oder wieder ins Haus muss Bezug zur Tätigkeit haben.

Wenn es im heimischen Büro heiß und stickig ist, einfach auf der Terrasse oder im Garten arbeiten – klingt ver­lockend. Doch greift dort die gesetzliche Unfallversicherung, wenn es dort zu einem Unfall kommt?

Es kommt darauf an!

Ja, solange Beschäftigte im Garten oder auf dem Balkon ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sind sie dabei in der Regel versichert. Die gesetzliche Unfall­versicherung ist eine tätigkeits­bezogene Versicherung. Bei einem Unfall kommt es also vor allem darauf an, dass Beschäftigte gearbeitet ­haben, und weniger, wo sie dies taten.

Versicherte Wege im Homeoffice

Welche Wege sind im Homeoffice unfallversichert? Und welche gesetzliche Grundlage liegt dem zugrunde?

Nein, wenn kein direkter Bezug zur versicherten Tätigkeit hergestellt werden kann. Hier sind beispiels­weise die Wege auf den Balkon und wieder zurück zu betrach­ten. Zwar sind seit einer ­Gesetzesänderung im Jahr 2021 bestimmte Wege im Home­office versichert, die dazu beitragen, die Arbeitskraft zu erhalten – dazu gehört etwa der Gang bis zur Toilette. Wechseln Beschäftigte jedoch aus dem heimischen Büro auf den Balkon, weil sie dort arbeiten und die Sonne genießen wollen, vermischen sich berufliche und private Motivation. Dieser Weg nach draußen ist ggf. nicht mehr versichert. Ausnahmen sind aber grundsätzlich denkbar, je nach ­Gesamtbild der Situation. Das wäre im Einzelfall zu prüfen.

Hinweis für gesunde Arbeit im Freien: Immer an den UV-Schutz denken!