
Recht : Ist der Arbeitsweg als Trainingsstrecke unfallversichert?
Ein Beschäftigter trainiert für einen Marathon und nutzt seine Arbeitswege als Trainingsstrecke. Manchmal läuft er den kürzesten Weg, rund sieben Kilometer, zu seinem Betrieb, manchmal verlängert er den Weg und läuft eine 20 Kilometer lange Route. Ist er bei Wegeunfällen gesetzlich unfallversichert?
Es kommt darauf an!
Ja, wenn er den unmittelbaren Weg zu seinem Arbeitsplatz wählt. Ob er dabei joggt, Fahrrad fährt, die Bahn oder das Auto nutzt, ist dabei unerheblich. Der unmittelbare Weg muss dabei nicht zwangsläufig der kürzeste Weg sein. Es kann auch die verkehrsgünstigste oder die sicherste Strecke sein. Beschäftigte können beispielsweise gefährliche Hauptstraßen vermeiden und auf ruhigere Nebenstraßen ausweichen – oder im Winter einen dunklen Park umrunden, statt durchzulaufen. Das wären relevante Gründe für eine kleine Wegverlängerung, die versichert ist.
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Nein, wenn nicht der unmittelbare Weg zur Arbeit genommen wird und privat motivierte Umwege eingebaut werden. Im geschilderten Fall gilt das für die gezielt verlängerte Wegstrecke zum Betrieb, um für den Marathon zu trainieren. Damit befindet sich der Beschäftigte nicht mehr auf dem unmittelbaren Weg zum Arbeitsplatz. In diesen Fällen ist der zur Laufstrecke umfunktionierte Arbeitsweg nicht gesetzlich unfallversichert.