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Ist die Teilnahme an einer externen Weiterbildung oder Schulung versichert?
Weiterbildungen oder Schulungen sind vor allem dann versichert, wenn sie während der Arbeitszeit stattfinden und von Arbeitgebenden veranlasst wurden. © Adobe Stock/Robert Kneschke

Recht : Ist die Teilnahme an einer externen Weiterbildung oder Schulung versichert?

Während Weiterbildungen oder Schulungen sind Beschäftigte in der Regel versichert – wenn ein Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit besteht.

Ob eine Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte, ein Verkehrssicherheitstraining oder ein Seminar zu gesunder Führung: Manche Beschäftigte absolvieren regelmäßig Weiterbildungsangebote ihres Unfallversicherungsträgers oder anderer externer Anbieter. Doch sind sie dabei gesetzlich unfallversichert?

Es kommt darauf an.

Ja: Wenn Beschäftigte an einer externen Weiterbildung teilnehmen und diese im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit steht, dann sind sie in der Regel unfallversichert – vor allem dann, wenn das Seminar während der Arbeitszeit stattfindet und im Auftrag der Arbeitgebenden besucht wird. Dabei ist es unerheblich, welcher externe Anbieter gewählt wird und ob es sich um ein Präsenz- oder ein Online-Angebot handelt. Auch spielt es für den Versicherungsschutz keine Rolle, ob die Person im Betrieb oder im Homeoffice am Seminar teilnimmt.

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Wo finden sich Angebote zur Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte?

Nein: Wenn Beschäftigte ein Seminar aus rein privatem Antrieb und außerhalb der Arbeitszeit absolvieren und es nicht durch die Arbeitgebenden veranlasst wurde, dann greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht. Umso sinnvoller ist es, Fortbildungen mit dem Betrieb abzustimmen