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Sind betriebliche Fahrten mit dem Privatauto versichert?
Ob bei einem Unfall mit dem Privatauto während der Arbeitszeit die gesetzliche ­Unfallversicherung greift, hängt vom Zweck der Fahrt ab. © Adobe Stock/Wellnhofer Designs

Recht : Sind betriebliche Fahrten mit dem Privatauto versichert?

Sind Beschäftigte versichert, wenn sie das eigene Auto bei der Arbeit nutzen? Ausschlaggebend ist der direkte Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.

Manche Beschäftigte nutzen das eigene Auto, um etwa zu beruflichen Außenterminen zu fahren oder kurze Erledigungen ­während der Arbeit zu machen. Doch greift bei einem Unfall die gesetzliche ­Unfallversicherung?

Es kommt darauf an!

Ja, wenn bei der Fahrt mit dem privaten Pkw die berufliche Tätigkeit im Fokus steht. Werden Beschäftigte etwa damit beauftragt, Arbeitsmittel zu kaufen oder dienstliche Unter­lagen abzuholen, sind auch die direkten Wege zum Zielort und wieder zurück an den Arbeitsplatz versichert – die Wahl des Verkehrsmittels ist dabei unerheblich. Das­selbe gilt für Dienstreisen, etwa die Fahrt zu einem externen Seminar. Und auch der direkte Arbeitsweg mit dem Privatauto ist versichert.

Nein, wenn die Fahrt nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht und das Privatfahrzeug etwa genutzt wird, um während der Arbeitszeit oder in der Pause private Einkäufe zu erledigen.

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Nicht versichert sind zudem Sach­schäden an privaten Pkw, die durch einen Unfall auf dem Dienstweg oder dem Arbeitsweg entstehen. Daher kann es für Beschäftigte sinn­voll sein, einen Miet- oder Dienst­wagen zu nutzen, wenn sie beruflich viel mit dem Fahrzeug unterwegs sind.