
Recht : Sind betriebliche Fahrten mit dem Privatauto versichert?
Manche Beschäftigte nutzen das eigene Auto, um etwa zu beruflichen Außenterminen zu fahren oder kurze Erledigungen während der Arbeit zu machen. Doch greift bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung?
Es kommt darauf an!
Ja, wenn bei der Fahrt mit dem privaten Pkw die berufliche Tätigkeit im Fokus steht. Werden Beschäftigte etwa damit beauftragt, Arbeitsmittel zu kaufen oder dienstliche Unterlagen abzuholen, sind auch die direkten Wege zum Zielort und wieder zurück an den Arbeitsplatz versichert – die Wahl des Verkehrsmittels ist dabei unerheblich. Dasselbe gilt für Dienstreisen, etwa die Fahrt zu einem externen Seminar. Und auch der direkte Arbeitsweg mit dem Privatauto ist versichert.
Nein, wenn die Fahrt nicht in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht und das Privatfahrzeug etwa genutzt wird, um während der Arbeitszeit oder in der Pause private Einkäufe zu erledigen.
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Nicht versichert sind zudem Sachschäden an privaten Pkw, die durch einen Unfall auf dem Dienstweg oder dem Arbeitsweg entstehen. Daher kann es für Beschäftigte sinnvoll sein, einen Miet- oder Dienstwagen zu nutzen, wenn sie beruflich viel mit dem Fahrzeug unterwegs sind.