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Was Betriebe beim Mutterschutz beachten müssen
Schwangere dürfen täglich nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten. Stressfaktoren wie Zeitdruck und körperliche Belastungen sollen sie vermeiden. © AdobeStock/SydaProductions

Recht : Was Betriebe beim Mutterschutz beachten müssen

Das Mutterschutzgesetz soll es Müttern erleichtern, länger zu arbeiten, ohne dass ihre Gesundheit gefährdet wird.

Frau und Kind sollen während der Schwangerschaft sowie nach der Entbindung und in der Stillzeit möglichst gut geschützt sein. Das ist das Ziel des Mutterschutzgesetzes, das zuletzt 2018 verändert wurde. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach dürfen Frauen nicht beschäftigt werden. Das Mutterschutzgesetz soll aber auch davor und danach den Gesundheitsschutz der Mütter stärken. Auch sollen sie so lange wie möglich ihren Beruf ausüben können – mit möglichst denselben Tätigkeiten. Außerdem soll das Gesetz dabei unterstützen, dass Frauen aufgrund ihrer Mutterschaft beruflich nicht benachteiligt werden.

Doch die Umsetzung gelingt nicht immer. So ergab eine Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes vier Jahre nach der Reform, dass das Gesetz nicht in allen Unternehmen und Einrichtungen eingehalten wird. Mehr als die Hälfte der befragten Frauen gab an, dass es in ihrem Betrieb keine Mutterschutzmaßnahmen gäbe. Außerdem arbeite mehr als die Hälfte der Befragten wöchentlich länger als vereinbart und überschreite die während der Schwangerschaft zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8,5 Stunden.

Klicktipps

Übersichtssseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales erklärt gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium im Wortlaut

Gefährdungsbeurteilung durchführen

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass für Schwangere und junge Mütter geprüft wird, inwiefern die Arbeit ihre Gesundheit gefährdet. In der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gehen Vorgesetzte für jede Arbeitsplatzart die Tätigkeiten durch und prüfen, ob eine Gefährdung für Mutter und Kind besteht. Diese Prüfung kann ergeben, dass einzelne Tätigkeiten nicht mehr möglich sind, weil etwa das Risiko durch den Umgang mit Gefahrstoffen als zu groß eingeschätzt wird. Vor einem Wechsel der Tätigkeit oder gar einer (Teil-) Freistellung sind Arbeitgebende verpflichtet zu überlegen, ob nicht durch eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes eine Weiterarbeit der Frauen möglich ist.

Gefährdungen ermitteln

  • „Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz“ ist vorgeschrieben für Schwangere und stillende Mütter
  • Gefährdungen können beim Umgang mit Gefahrstoffen, äußeren Einflüssen wie Strahlung, Lärm, Hitze oder Kälte bestehen
  • Schutzmaßnahmen: etwa Arbeitsplatz umzugestalten, Arbeitsstelle wechseln oder eine Freistellung (in dieser Reihenfolge)

Mutterschutz geht noch weiter

Sicherheitsbeauftragte sollten darüber hinaus wissen, dass schwangere Frauen täglich nicht mehr als 8,5 Stunden arbeiten dürfen. Stressfaktoren wie Zeitdruck, ein hohes Aufgabenpensum und körperliche Belastungen bei der Arbeit sollten vermieden werden. Gleiches gilt für lange Fahrten und Wege.

Schwangeren stehen außerdem zusätzliche Pausen zu, wenn sie diese benötigen. Diese Zusatzpausen gelten als Teil der Arbeitszeit. In den späten Phasen der Schwangerschaft kann es zum Beispiel sein, dass die Frauen nicht mehr so lange stehen können, häufiger die Toilette aufsuchen müssen oder aufgrund des eingeschränkten Lungenvolumens langsamer arbeiten. Damit sich die Frauen in Ruhe setzen oder hinlegen können, sollte es in Betrieben einen Ruheraum geben. Gibt es ihn nicht, können Sicherheitsbeauftragte anregen, dass einer eingerichtet wird.

Bei Fragen des Gesundheitsschutzes können auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt weiterhelfen. Darüber hinaus können sich Sicherheitsbeauftrage mit rechtlichen Fragen an Mitarbeitendenvertretungen wenden.