Recht : Versicherungsschutz bei privaten Gesprächen am Arbeitsplatz
Kurz den Partner anrufen oder sich mit der Postbotin verquatschen: Oft führen Beschäftigte private Gespräche während der Arbeitszeit. Sind Unfälle während eines solchen Gesprächs versichert?
Es kommt darauf an!
Ja, wenn bei dem Gespräch die versicherte Tätigkeit noch im Vordergrund steht und für den Unfall ursächlich war. Wenn Beschäftigte beim Annehmen der Geschäftspost noch kurz mit der Postbotin sprechen, ist dies versichert.
Ebenso sind in der Regel private Gespräche versichert, die im Vorbeigehen oder nebenher bei der Arbeit erledigt werden. Etwa wenn Beschäftigte für eine Arbeitsaufgabe von A nach B laufen und dabei kurz privat telefonieren. Versicherungsschutz besteht, wenn das Zurücklegen des Weges und nicht das private Gespräch für den Unfall ursächlich war.
Arbeitsunfälle melden
Arbeitsunfälle über das Serviceportal der DGUV an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen melden
Nein, wenn für private Gespräche die versicherte Tätigkeit länger unterbrochen wird und diese dabei nicht mehr im Vordergrund steht.
Beispiel: Ein Lagerarbeiter verließ für ein privates Telefonat die Halle und kehrte nach etwa drei Minuten an seinen Arbeitsplatz zurück. Auf dem Weg dorthin verletzte er sich am Kreuzband – kein Arbeitsunfall, urteilte das Hessische Landessozialgericht (Urteil L 3 U 33/11), da der Beschäftigte sich minutenlang aus rein privater Motivation von seiner versicherten Tätigkeit entfernt habe.