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Versicherungsschutz bei privaten Gesprächen am Arbeitsplatz
© Adobe Stock/ dusanpetkovic1

Recht : Versicherungsschutz bei privaten Gesprächen am Arbeitsplatz

Während der Arbeitszeit wird auch immer mal eine private Unterhaltung geführt. Sind Unfälle während solcher Gespräche versichert?

Kurz den Partner anrufen oder sich mit der Postbotin verquatschen: Oft führen Beschäftigte private Gespräche während der Arbeitszeit. Sind Unfälle während eines solchen Gesprächs versichert?

Es kommt darauf an!

Ja, wenn bei dem Gespräch die versicherte Tätigkeit noch im Vordergrund steht und für den Unfall ursächlich war. Wenn Beschäftigte beim Annehmen der Geschäftspost noch kurz mit der Postbotin sprechen, ist dies versichert.

Ebenso sind in der Regel private Ge­spräche versichert, die im Vorbeigehen oder nebenher bei der Arbeit erledigt werden. Etwa wenn Beschäftigte für eine Arbeitsaufgabe von A nach B laufen und dabei kurz privat telefonieren. Versicherungsschutz besteht, wenn das Zurück­legen des Weges und nicht das private Gespräch für den Unfall ursächlich war.

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Nein, wenn für private Gespräche die versicherte Tätigkeit länger unterbrochen wird und diese dabei nicht mehr im Vordergrund steht.

Beispiel: Ein Lagerarbeiter verließ für ein privates Telefonat die ­Halle und kehrte nach etwa drei Minuten an seinen Arbeitsplatz zurück. Auf dem Weg dorthin verletzte er sich am Kreuzband – kein Arbeitsunfall, urteilte das Hessische ­Landessozialgericht (Urteil L 3 U 33/11), da der Beschäftigte sich minutenlang aus rein privater Motivation von seiner ver­sicherten Tätigkeit entfernt habe.